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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Literaturhinweise und Erläuterungen

Literaturhinweise und Erläuterungen

Kennzahlen NRW

Die statistischen Angaben zu den Kennzahlen Unterbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sind dem Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Land Nordrhein-Westfalen entnommen.

Den Link zu dieser Statistik finden Sie hier:

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_32022/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&topicId=22410&regionInd=05&region=&year_month=201904&year_month.GROUP=1&search=Suchen

Die Angaben zu Personen in Bedarfsgemeinschaften entstammen der Statistik Eckwerte der Grundsicherung SGB II.

Den Link zu dieser Statistik finden Sie hier:

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021948/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=1023370&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen


Förderung

Bei der Qualifikation werden Personen im Kontext von Fluchtmigration (Geflüchtete) betrachtet. Diese umfassen drittstaatenangehörige Ausländer mit

  • einer Aufenthaltserlaubnis Flucht,
  • einer Aufenthaltsgestattung oder
  • einer Duldung.

Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Diese Abgrenzung im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen" (z. B. juristischen Abgrenzungen). Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu Personen im Kontext von Fluchtmigration, sondern zu Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus.

Geflüchtete, deren Asylverfahren noch läuft oder die sich nach Ablehnung des Asylantrags als Geduldete in Deutschland aufhalten, können in der Regel ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Sie haben deshalb keinen Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Anerkannte Flüchtlinge werden im Falle ihrer Hilfebedürftigkeit grundsätzlich im Rahmen des SGB II betreut und beziehen dann entsprechende Leistungen der sozialen Sicherung und der Arbeitsförderung. Wenn sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden sie von einem Jobcenter betreut und im Rechtskreis SGB II geführt.

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. §7 SGB II Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Grundsätzlich gilt als erwerbsfähig, wer nach § 8 SGB II nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik werden Personen nur dann als eLb ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.

Als arbeitslos gilt, wer

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich eine Beschäftigung ausübt,
  • Eigenbemühungen ausweist, indem er oder sie eine sozialversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht,
  • für die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht,
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnt,
  • nicht jünger als 15 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat und
  • sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet hat.

In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden für die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente monatliche Zugangs- und Bestandszahlen veröffentlicht. Bei dem Bestand der Teilnehmenden handelt es sich um den Wert zu einem bestimmten Stichtag.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Qualitätsbericht zur Förderstatistik der BA hier:

https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsberichte/Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Massnahmen-Teilnehmer-Arbeitsfoerderung.pdf


Bedarfe

In der Statistik der BA wird das Bildungs- bzw. Qualifikationsniveau von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen abgebildet.

Beim Bildungsniveau gibt es in der BA-Statistik die Kategorien „Kein Hauptschulabschluss“, „Hauptschulabschluss“, „Mittlere Reife“, „Fachhochschulreife“, „Abitur/Hochschulreife“ und „Ohne Angabe (Schulabschluss)“. In der Statistik des beruflichen Qualifikationsniveaus wird unterschieden zwischen „Ohne abgeschlossene Berufsausbildung“, „ohne Angabe“, sowie "Mit abgeschlossener Berufsausbildung". Letztere Kategorie ist wiederum in „Betriebliche/schulische Ausbildung" und „Akademische Ausbildung“ unterteilt.

Bei Personen im Kontext von Fluchtmigration ist der Anteil der Personen in der Kategorie „ohne Angabe“ sowohl beim Bildungs- als auch beim Qualifikationsniveau sehr hoch. Der Grund dafür ist, dass in vielen Fällen eine Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem jeweiligen Heimatland erschwert ist, etwa aufgrund fehlender Nachweise oder Vergleichbarkeit mit dem deutschen Berufs- und Bildungssystem. Die BA weist zudem auf folgenden Umstand hin: „Die Qualifikationsstruktur der Arbeitslosen spiegelt nicht die Situation in der Gesamtbevölkerung wider; das gilt auch für Personen im Kontext von Fluchtmigration. Von dem hohen Anteil ohne (formalen) Berufsabschluss bei den Arbeitslosen aus den nicht-europäischen Asylzugangsländern darf deshalb nicht auf die Qualifikationsstruktur aller Flüchtlinge geschlossen werden. Darüber hinaus spielen in dieser Gruppe weitere Faktoren eine Rolle: Die Personen sind überdurchschnittlich jung; Ausbildungen sind deshalb ggf. noch nicht abgeschlossen. Trotz vorhandener Kompetenzen führen bspw. fehlende Nachweise, mangelnde Vergleichbarkeit und noch laufende Anerkennungsverfahren zunächst zur Kennzeichnung „ohne (formalen) Berufsabschluss“.


Lebenslagen

Nicht alle Personen, die in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft leben, haben individuell betrachtet einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Gruppe der Personen in Bedarfsgemeinschaften setzt sich also aus Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten Personen zusammen. Bei der im Arbeitslosenreport betrachteten Gruppe handelt es sich ausschließlich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die BA-Statistik gibt Aufschluss darüber, in welcher Haushaltskonstellation die Leistungsberechtigten Leben. Dabei wird zwischen dem Familienstand (Paar oder Single) und andererseits zwischen Leistungsberechtigten mit und ohne Kinder unterschieden.