Literaturhinweise und Erläuterungen
Arbeitslosigkeit in NRW
Als arbeitslos gilt, wer
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich eine Beschäftigung ausübt,
- Eigenbemühungen ausweist, indem er oder sie eine sozialversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht,
- für die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt,
- nicht jünger als 15 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat und
- sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet hat.
Die Arbeitslosenquote setzt die Zahl der Arbeitslosen ins Verhältnis zur Zahl der Erwerbspersonen, die sich aus den zivilen Erwerbstätigen und den Arbeitslosen zusammensetzt. Die Bezugsgröße wird auf Basis zurückliegender Daten einmal jährlich festgeschrieben. Damit wird die aktuelle Arbeitslosenzahl im Zähler einer älteren Bezugsgröße im Nenner gegenübergestellt. Die dadurch bedingten Unschärfen halten sich nach der Bundesagentur in engen Grenzen.
Link zu der Statistik:
Zur weitergehenden Schätzung der durch die Corona-Krise bedingten Folgen für den Arbeitsmarkt schlägt die Bundesagentur für Arbeit vor, die Entwicklung des Vorjahres 2019 in die Berechnung der Arbeitslosenzahlen einzubeziehen. Dadurch könnte der saisonale Rückgang der Arbeitslosigkeit, der normalerweise im Frühjahr einsetzt, in der Betrachtung des krisenbedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. In diesem Sinne fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit 2020 also noch stärker aus, als es anhand der von der Arbeitsagentur ausgewiesenen Zahlen ersichtlich wird. Diese Herangehensweise wird in den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt näher dargestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt im Rahmen ihres Statistikangebots noch weitere Informationen zum Arbeitsmarkt im Kontext von Corona zur Verfügung.
Berufswahl und Berufsausbildung in NRW
Die Maßnahmen bzw. Instrumente der Berufswahl und Berufsausbildung sind Teil der Statistik zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen wird. Weitere Maßnahmen bzw. Instrumente der folgenden Schwerpunkte können ebenfalls eingesehen werden:
- Beschäftigung schaffende Maßnahmen (in diesem Report)
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Berufliche Weiterbildung
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Förderung der Selbstständigkeit
- Besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Freie Förderung/Sonstige Förderung
In der Statistik werden Teilnahmen bzw. Förderfälle erfasst, nicht aber Personen. Demnach können mehrere Förderfälle einer Person in der Statistik auftauchen. Die Zugänge für Juli 2020 sind vorläufige, noch nicht hochgerechnete Zahlen (Stand August 2020). Unter der Überschrift Berufswahl und Berufsausbildung werden verschiedene Instrumente oder Maßnahmen zusammengefasst:
- Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)
- Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§§ 51, 115 Nr.2, 117 SGB III)
- Einstiegsqualifizierung (§§ 54a, 115 Nr.2 SGB III)
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (§§ 75, 115 Nr.2 SGB III)
- Außerbetriebliche Berufsausbildung (§§ 76, 115 Nr.2 SGB III)
- Zuschüsse zu Ausbildungsvergütung (§§ 73, 115 Nr.2 SGB III)
Vertiefend zu den Zugängen in Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung sind in der folgenden Tabelle die Zugänge zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Instrumente in NRW aufgeführt. Darüber hinaus können in der Tabelle die Zugänge der Vorjahresmonate für die Berichtsmonate Februar 2020, April 2020 und Juli 2020 eingesehen werden.
Die Berufseinstiegsbegleitung gehört 2020 zu den Maßnahmen der Berufsauswahl und Berufsausbildung mit den meisten Zugängen. Die Zugänge in die anderen Maßnahmen (z. B. assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung oder ausbildungsbegleitende Hilfe) sind dagegen zurückgegangen.
Zugänge in Arbeitsmarktpolitische Instrumente: Berufswahl und Berufsausbildung in NRW
Berufswahl und Berufsausbildung, darunter | |||||||
Berufseinstiegsbegleitung | |||||||
Assistierte Ausbildung | |||||||
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen | |||||||
Einstiegsqualifizierung | |||||||
Ausbildungsbegleitende Hilfen | |||||||
Außerbetriebliche Berufsausbildung | |||||||
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen |
Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe - Monatszahlen), Berichtsmonat Juli 2020.
Link zu der Statistik:
Zugänge in Beschäftigung schaffende Maßnahmen in NRW
Zugänge in Beschäftigung schaffende Maßnahmen werden in derselben Statistik wie die Zugänge zur Berufswahl und Berufsförderung erfasst. Daher sind auch hier Teilnahmen bzw. Förderfälle, nicht aber Personen abgebildet. Die Zugänge für Juli sind vorläufige, noch nicht hochgerechnete Zahlen (Stand August 2020).
Zu den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen gehören zum einen die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und zum anderen die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II (Zugänge seit Januar 2019). Weitere Maßnahmen sind die Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II aF) und das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wobei hier aber keine Zugänge seit Anfang 2019 mehr verzeichnet werden.
In der folgenden Tabelle werden die im Report betrachteten Zugänge in die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen ergänzt um die Vorjahresmonate dargestellt.
Zugänge in Beschäftigung schaffende Maßnahmen in NRW
Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente, (West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe - Monatszahlen), Berichtsmonat Juli 2020.
Link zu der Statistik:
Kennzahlen NRW
Die statistischen Angaben zu den Kennzahlen Unterbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sind dem Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Land Nordrhein-Westfalen entnommen.
Die Links zu dieser Statistik:
Die Angaben zu Personen in Bedarfsgemeinschaften entstammen der Statistik Eckwerte der Grundsicherung SGB II.
Den Link zu dieser Statistik: