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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Literaturhinweise und Erläuterungen

Literaturhinweise und Erläuterungen

Arbeitslosigkeit in NRW

Als arbeitslos gilt, wer

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich eine Beschäftigung ausübt,
  • Eigenbemühungen ausweist, indem er oder sie eine sozialversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht,
  • für die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht,
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnt,
  • nicht jünger als 15 Jahre alt ist und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat und
  • sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet hat.

Die Arbeitslosenquote setzt die Zahl der Arbeitslosen ins Verhältnis zur Zahl der Erwerbspersonen, die sich aus den zivilen Erwerbstätigen und den Arbeitslosen zusammensetzt. Die Bezugsgröße wird auf Basis zurückliegender Daten einmal jährlich festgeschrieben. Damit wird die aktuelle Arbeitslosenzahl im Zähler einer älteren Bezugsgröße im Nenner gegenübergestellt. Die dadurch bedingten Unschärfen halten sich nach der Bundesagentur in engen Grenzen.

Link zu der Statistik:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1183188&topic_f=gemeinde-arbeitslose-quoten

Zur weitergehenden Schätzung der durch die Corona-Krise bedingten Folgen für den Arbeitsmarkt schlägt die Bundesagentur für Arbeit vor, die Entwicklung des Vorjahres 2019 in die Berechnung der Arbeitslosenzahlen einzubeziehen. Dadurch könnte der saisonale Rückgang der Arbeitslosigkeit, der normalerweise im Frühjahr einsetzt, in der Betrachtung des krisenbedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. In diesem Sinne fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit 2020 also noch stärker aus, als es anhand der von der Arbeitsagentur ausgewiesenen Zahlen ersichtlich wird. Diese Herangehensweise wird in den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt näher dargestellt.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt im Rahmen ihres Statistikangebots noch weitere Informationen zum Arbeitsmarkt im Kontext von Corona zur Verfügung.


Berufswahl und Berufsausbildung in NRW

Die Maßnahmen bzw. Instrumente der Berufswahl und Berufsausbildung sind Teil der Statistik zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen wird. Weitere Maßnahmen bzw. Instrumente der folgenden Schwerpunkte können ebenfalls eingesehen werden:

  • Beschäftigung schaffende Maßnahmen (in diesem Report)
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Freie Förderung/Sonstige Förderung

In der Statistik werden Teilnahmen bzw. Förderfälle erfasst, nicht aber Personen. Demnach können mehrere Förderfälle einer Person in der Statistik auftauchen. Die Zugänge für Juli 2020 sind vorläufige, noch nicht hochgerechnete Zahlen (Stand August 2020). Unter der Überschrift Berufswahl und Berufsausbildung werden verschiedene Instrumente oder Maßnahmen zusammengefasst:

  • Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)
  • Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III)
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§§ 51, 115 Nr.2, 117 SGB III)
  • Einstiegsqualifizierung (§§ 54a, 115 Nr.2 SGB III)
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen (§§ 75, 115 Nr.2 SGB III)
  • Außerbetriebliche Berufsausbildung (§§ 76, 115 Nr.2 SGB III)
  • Zuschüsse zu Ausbildungsvergütung (§§ 73, 115 Nr.2 SGB III)

Vertiefend zu den Zugängen in Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung sind in der folgenden Tabelle die Zugänge zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Instrumente in NRW aufgeführt. Darüber hinaus können in der Tabelle die Zugänge der Vorjahresmonate für die Berichtsmonate Februar 2020, April 2020 und Juli 2020 eingesehen werden.

Die Berufseinstiegsbegleitung gehört 2020 zu den Maßnahmen der Berufsauswahl und Berufsausbildung mit den meisten Zugängen. Die Zugänge in die anderen Maßnahmen (z. B. assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung oder ausbildungsbegleitende Hilfe) sind dagegen zurückgegangen.

Zugänge in Arbeitsmarktpolitische Instrumente: Berufswahl und Berufsausbildung in NRW

 

Februar 2019

April 2019

August 2019

September 2019

Februar 2020

April 2020

August 2020

Berufswahl und Berufsausbildung, darunter

2.965

1.708

2.986

12.910

5.205

830

2.106

Berufseinstiegsbegleitung

202

146

80

*

2.801

499

41

Assistierte Ausbildung

133

253

307

323

129

58

145

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

867

501

383

8.093

721

55

455

Einstiegsqualifizierung

594

91

867

674

458

46

471

Ausbildungsbegleitende Hilfen

1.001

643

762

1.248

958

133

386

Außerbetriebliche Berufsausbildung

142

64

214

2.247

117

33

424

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen

13

10

364

214

14

6

172

Quelle

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe - Monatszahlen), Berichtsmonat Juli 2020.

Link zu der Statistik:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&regiontype_f=Politisch&topic_f=amp-amp


Zugänge in Beschäftigung schaffende Maßnahmen in NRW

Zugänge in Beschäftigung schaffende Maßnahmen werden in derselben Statistik wie die Zugänge zur Berufswahl und Berufsförderung erfasst. Daher sind auch hier Teilnahmen bzw. Förderfälle, nicht aber Personen abgebildet. Die Zugänge für Juli sind vorläufige, noch nicht hochgerechnete Zahlen (Stand August 2020).

Zu den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen gehören zum einen die Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und zum anderen die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II (Zugänge seit Januar 2019). Weitere Maßnahmen sind die Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e SGB II aF) und das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, wobei hier aber keine Zugänge seit Anfang 2019 mehr verzeichnet werden.

In der folgenden Tabelle werden die im Report betrachteten Zugänge in die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen ergänzt um die Vorjahresmonate dargestellt.

Zugänge in Beschäftigung schaffende Maßnahmen in NRW

Zeitraum

Wert

Januar 2019

6.002

März 2019

6.666

April 2019

8.508

August 2019

4.535

Januar 2020

4.811

März 2020

6.326

April 2020

3.433

August 2020

2.468

Quelle

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente, (West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe - Monatszahlen), Berichtsmonat Juli 2020.

Link zu der Statistik:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&regiontype_f=Politisch&topic_f=amp-amp


Kennzahlen NRW

Die statistischen Angaben zu den Kennzahlen Unterbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sind dem Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Land Nordrhein-Westfalen entnommen.

Die Links zu dieser Statistik:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&regiontype_f=Politisch&r_f=bl_Nordrhein-Westfalen&topic_f=amr-amr

Die Angaben zu Personen in Bedarfsgemeinschaften entstammen der Statistik Eckwerte der Grundsicherung SGB II.

Den Link zu dieser Statistik:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?submit=Suchen&topic_f=zr-kreise-bedarf-rev