Unterstützungsleistungen in Bedarfsgemeinschaften
Bleibt die Steigerung des Regelsatzes dauerhaft unter dem Anstieg des Verbraucherpreisindex, dann erhöht sich die Armutsgefährdung bei Menschen in Bedarfsgemeinschaften in erheblichem Maße. Wie hoch der Anteil an betroffenen Bedarfsgemeinschaften in NRW ist, lässt sich anhand der SGB II-Hilfequote darstellen. Dabei zeigt sich, dass das Ausmaß des Regelleistungsbezugs zwischen den Bedarfsgemeinschaften je nach Zusammensetzung sehr unterschiedlich verteilt ist.
Im November 2021 waren insgesamt 10,6 Prozent der Haushalte in NRW hilfebedürftig (leistungsberechtigt nach dem SGB II). Etwas höher fiel die SGB II-Hilfequote in der Gruppe der Single-Haushalte aus; hier sind 13,3 Prozent in NRW auf Unterstützungsleistungen angewiesen. Besonders stark trifft es die Gruppe der Alleinerziehenden: Von den Alleinerziehenden mit einem Kind waren 32,6 Prozent hilfebedürftig. In der Gruppe der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern waren es sogar 56,0 Prozent, also mehr als die Hälfte der Alleinerziehenden mit mehreren Kindern, die hilfebedürftig nach dem SGB II sind. Dagegen fielen die SGB II-Hilfequoten bei den Bedarfsgemeinschaften mit einem Partner oder einer Partnerin deutlich niedriger aus. Aber auch bei den Gruppen der Partner-Bedarfsgemeinschaften zeigt sich, dass Bedarfsgemeinschaften mit Kindern eher leistungsberechtigt nach dem SGB II waren, wenn mehrere Kinder im Haushalt lebten.
SGB II-Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften (BG-Quote)
Insgesamt | 10,6 |
---|---|
Partner-BG mit drei und mehr Kindern | 22,9 |
Partner-BG mit zwei Kindern | 7,8 |
Partner-BG mit einem Kind | 6,1 |
Partner-BG ohne Kind | 3,2 |
Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern | 56 |
Alleinerziehende mit einem Kind | 32,6 |
Single-BG | 13,3 |
Quelle
Bundesagentur für Arbeit (2022). SGB II-Hilfequoten (Monats- und Jahreszahlen), Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise, Zeitreihe. Februar 2022