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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Betreuungsvereine als unverzichtbare Strukturressource im Betreuungswesen

Fachtagung am 18. Januar 2016 in Düsseldorf-Kaiserswerth

Im Koalitionsvertrag der amtierenden Landesregierung in Nordrhein-Westfalen heißt es, dass sie eigenverantwortliches und selbständiges Leben durch die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung, des Einsatzes von Vorsorgevollmachten und der Betreuungsvereine stärken wolle. Die über 180 in der LAG der Freien Wohlfahrtspflege NRW organisierten Betreuungsvereine tragen mit ihrer Querschnittsarbeit dazu bei, dass sich bürgerschaftliches Engagement entwickelt, qualifizierte ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen und die Vorsorgeinstrumente genutzt und bekannter werden. Von verschiedenen Seiten wird die Arbeit der Betreuungsvereine als wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts hoch gelobt.

Die Aufgaben der Betreuungsvereine hat der Gesetzgeber klar umrissen. Sie werden von den Mitarbeitenden der Betreuungsvereine in den Städten und Kreisen unter Einbeziehung örtlicher Rahmenbedingungen engagiert umgesetzt. Damit sind Betreuungsvereine eine unverzichtbare Strukturressource im Betreuungswesen.

Mit der Fachtagung will die LAG Freie Wohlfahrtspflege Impulse in das Betreuungswesen in NRW geben. Aktuelle Entwicklungen und Fachdiskussionen stehen im Fokus der Veranstaltung. Aber auch die zukünftige Sicherung der Arbeit der Betreuungsvereine soll thematisiert werden.

Prof. Dr. Roß vom Institut für angewandte Sozialwissenschaften, Stuttgart, und Dr. May vom Zentrum für angewandte Ethik, Bochum, werden sich in Impulsreferaten kritisch mit den Themen Ehrenamt und private Vorsorge auseinandersetzen. Für den Nachmittag sind Einschätzungen der zuständigen Ministerien hinsichtlich der Stärkung der Arbeit der Betreuungsvereine und eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus der Politik und dem Betreuungswesen geplant.

Die LAG Freie Wohlfahrtspflege lädt die im Betreuungswesen in NRW tätigen Akteure (unter anderem aus den Betreuungsvereinen, Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden) ein, in einen konstruktiven Austausch zur Weiterentwicklung und Sicherung des Betreuungswesens in NRW zu treten.