Grundsätzlich würdigt die Freie Wohlfahrtspflege die Bemühungen des Landes, in der Corona-Krise finanzielle Probleme abzufedern und drohende Insolvenzen zu verhindern. Über das Rettungsschirmgesetz und den Nachtragshaushalt die finanzielle Krisenfestigkeit von Wirtschaftsbetrieben zu unterstützen sei begrüßenswert, sagte der LAG-Vorsitzende Dr. Frank Johannes Hensel. „Doch die freie Wohlfahrtspflege steht ganz offensichtlich nicht unter diesem Rettungsschirm“, kritisierte Hensel.
Kredite und Bürgschaften seien auch weitestgehend keine geeigneten Überbrückungsmaßnahmen für den sozialen Sektor. „Es gibt bei den gemeinnützigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege keine Rücklagen für Leistungseinbrüche durch verfügte Schließungen, Minderbelegungen und die Nichterbringbarkeit von vereinbarten Fachleistungskontingenten. Auch können solche Finanzierungslücken nicht durch Mehrerlöse später wieder hereingeholt werden.“
Was die sozialen Dienste dringend bräuchten, wären die in Aussicht gestellten Soforthilfen für Liquiditätsengpässe, forderte Hensel. In beiden Gesetzen (Rettungsschirmgesetz und den Nachtragshaushalt) fänden die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege keinerlei Erwähnung.
„Wir gehen davon aus, dass die soziale Infrastruktur der Daseinsvorsorge mit diesem Rettungspaket nicht gemeint ist und daher auch nicht erreicht wird. Dieser Schirm lässt uns im Regen stehen“, sagte der LAG-Vorsitzende.
Wenn Fachleistungsstunden nicht erbracht werden könnten, Rehaeinrichtungen leer liefen, Kostenträger ankündigten, dass für nicht zu erbringende Leistungen auch keine Kosten übernommen werden, aber alle Vorhaltekosten weiter zu Buche schlügen, würden Dienste und Einrichtungen in die Insolvenz gehen, warnte Hensel.
Betroffen sei nahezu das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: „Es geht um Beratungsstellen, Hilfen für besonders belastete Personengruppen, wie beispielsweise Wohnungslose, Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.“
„Da wir uns mit zahlreichen absolut gesellschaftsrelevanten Diensten und Einrichtungen keinen Rückzug aus der Versorgung erlauben können, brauchen wir keine Kredite sondern die Zusage, dass öffentliche Finanzierungen weiter erfolgen und existenzgefährdende finanzielle Belastungen ausgeglichen werden“, forderte der LAG-Vorsitzende.