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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Literaturhinweise und Erläuterungen

Literaturhinweise und Erläuterungen

Teilnahme an der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen in NRW, jahresdurchschnittlicher Bestand

Hinweis: Berechnet wurde der jahresdurchschnittliche Bestand an Teilnahmen aus den monatlichen Angaben in der Förderstatistik. Zu berücksichtigen ist, dass aus Datenschutzgründen Werte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Wert geschlossen werden kann, in der Förderstatistik der BA anonymisiert werden. Dies betrifft insbesondere die monatlichen Angaben zum Bestand. In der Folge weicht der durchschnittliche Bestand in NRW in der Summe aus dem durchschnittlichen Bestand in den Kreisen ab. Darüber hinaus gibt die BA den Hinweis, dass „[i]m Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern u.a. geprüft [wurde], ob Leistungen und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik unverändert oder in alternativer Form (z.B. E-Learning, (Video)-Telefonie, virtuelles Klassenzimmer) weiter erbracht werden können. Maßnahmen, die nicht unverändert oder in alternativer Form durchgeführt werden konnten, wurden unterbrochen, aber nicht abgebrochen. D.h. die Personen blieben weiterhin Teilnehmende an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, auch wenn ab April 2020 vorerst keine Leistungen mehr erbracht wurden. […] Die statistischen Daten enthalten ab dem Berichtsmonat April 2020 im Bestand die unveränderten Förderungen, die unterbrochenen Förderungen sowie auch Förderungen, die in alternativer Form weitergeführt werden können. Ein getrennter statistischer Nachweis ist nicht möglich.“

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=amp-jz-amp-jz

Link zu den Statistiken: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=amp-amp

 


Ausgabenvolumen

Tabelle A: Ausgaben für die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen in NRW

Hinweis: Statt dem üblichen Vorgehen, Werte für Kreise abzubilden, werden hier Werte für Jobcenter dargestellt. Liegen keine Werte vor, sind die Zellen“ mit „-“ gekennzeichnet.
Link zu den Statistiken: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html

 

Tabelle B: Teilnahmedauer in NRW, in Monaten

Hinweis: Statt dem üblichen Vorgehen, Werte für Kreise abzubilden, werden hier Werte für Jobcenter dargestellt.

Link zu den Statistiken: Eingliederungsbilanzen - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) 


Verbleib von Maßnahmeteilnehmenden

Hinweis: Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wurde die Statistik zur Verbleibsanayse korrigiert. Da die Angaben für das Land NRW noch aus einer früheren Version vom 27.10.2022 stammen, können die Angaben nach der Korrektur für 2021 abweichen. Werte für die Jobcenter können nicht dargestellt werden.
Link zur Statistik: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&r_f=nw_Aachen&topic_f=verbleib-sgbii



Erläuterungen

Zugang in Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
Die Werte zum Anteil der Jugendlichen in Deutschland (und anderer europäischer Staaten), die weder einer Beschäftigung nachgehen, noch in einer Ausbildung sind, können unter folgendem Link auf den Seiten von Eurostat eingesehen werden (absolute Werte stehen nicht zur Verfügung): Statistics | Eurostat (europa.eu)

Die Zählung in der Förderstatistik der BA beruht auf Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht auf Personen. Die Jahreswerte basieren auf der Summe der Monatswerte. Für die Kreisebene ist zu berücksichtigen, dass für viele Kreise keine Angaben aufgrund der kleinen Fallzahlen in einzelnen Monaten möglich sind. In der Folge fehlen die Werte auch in der Jahressumme der Kreise und kreisfreien Städte. Grund dafür, dass diese Werte in der BA-Statistik nicht ausgewiesen werden, sind die Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes bzw. der statistischen Geheimhaltung. „Das bedeutet, dass solche Werte nicht zu ver-öffentlichen sind, die sich aus wenigen Einzelangaben zusammensetzen bzw. die nur wenige Einzelan-gaben repräsentieren, wenn damit eine exakte bzw. näherungsweise Offenlegung enthaltener Einzel-angaben erreicht werden kann.“

Weitere Informationen zur statistischen Geheimhaltung können unter folgendem Link eingesehen werde: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Rechtsgrundlagen/Statistische-Geheimhaltung/Generische-Publikationen/Statistische-Geheimhaltung.html?__blob=publicationFile

Ausgabenvolumen und Teilnahmedauer
„Die Aufbereitung der statistischen Informationen für alle Instrumente der Förderstatistik erfolgt über das zentrale IT-Verfahren der BA. Dies ermöglicht die Berechnung der durchschnittlichen Teilnahme-dauer aller Teilnahmen. Sie wird ermittelt aus der Differenz (in Tagen) zwischen Austritts- und Eintritts-datum aufsummiert über alle ausgewählten Teilnahmen, dividiert durch die Anzahl der Teilnahmen. Für die Berechnung wurden die Austritte verwendet, somit handelt es sich bei den ausgewiesenen Werten um die mittlere absolvierte Teilnahmedauer. Die Berechnung der Dauer ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei Einmalleistungen.“ 

Weitere methodische Hinweise können eingesehen werden unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Generische-Publikationen/Methodische-Hinweise-Eingliederungsbilanz-SGBII.pdf?__blob=publicationFile&v=9