Bargeldlos zu zahlen ist für die meisten Deutschen selbstverständlich. Gehaltszahlungen, ein Großteil des privaten Konsums sowie der Bezug von Sozialleistungen erfolgen über den bargeldlosen Zahlungsweg. Vielen Überschuldeten ist das jedoch nicht möglich. Wer wohnungslos oder überschuldet ist wird von den Kreditinstituten abgewiesen, ihnen wird das Girokonto gekündigt oder verweigert. Den Betroffenen ist eine Teilhabe am sozialen, öffentlichen und kulturellen Leben kaum noch möglich. Die Folgen sind weitere Ausgrenzung und Stigmatisierung.
Trotzdem gibt es in Deutschland bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto, lediglich eine unverbindliche Selbstverpflichtung der Kredit-wirtschaft. Im vergangenen Jahr hat das EU-Parlament nun eine Richtlinie beschlossen, wonach ein Recht auf ein Basis-Girokonto mit transparenter Gebührenregelung ab 2016 geschaffen werden soll.
Ergänzt durch die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann dann die Existenz gesichert und ein Neustart ermöglicht werden. Ob der Schutz des P-Kontos hierfür praktikabel und ausreichend ist, wird derzeit durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Wege einer Evaluation untersucht.
Schließlich bleibt auch zu beobachten, ob die Reform der Insolvenzordnung aus dem Jahre 2014 eine Verbesserung der Sanierungsmöglichkeit von Überschuldeten darstellt.
Auf der diesjährigen Fachtagung der Schuldner-beratung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW NRW) sollen darum die Bestrebungen der EU zur Einführung eines Basiskontos, die Ergebnisse der Evaluation zum P-Konto, sowie die Erfahrungen mit der Insolvenzrechtsreform thematisiert werden.