Essen — Die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen richten eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein, die ihren Anspruch auf Jugendhilfeleistungen nicht durchsetzen können. Zu diesem Zweck haben die Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Wohlfahrtspflege NRW einen Verein »Ombudschaft Jugendhilfe NRW« gegründet. Dieser Verein plant den Aufbau einer zentralen Geschäftsstelle und ehrenamtlicher Unterstützungsstrukturen in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens.
»An die Ombudschaft Jugendhilfe können sich alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wenden, die Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII haben, und sich bei der Leistungsgewährung nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut oder beschieden fühlen«, sagte der LAG-Vorsitzende Andreas Meiwes am Freitag in Essen. Unerheblich sei, ob es sich um öffentliche Stellen oder um Freie Träger der Jugendhilfe handele. »Die Ombudschaft Jugendhilfe bietet den jungen Menschen Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Formulierung ihrer Beschwerde gegen einen Jugendhilfeträger an«, sagte Meiwes.
Das System der Ombudschaft stammt aus der politischen Kultur Skandinaviens. Ombudsmänner verfügen dort über erhebliche Rechte gegenüber der Verwaltung und tragen vielfach zur Konfliktregulierung zwischen Bürgern und Verwaltung bei.