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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Weniger Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld verhängen

Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW fordert, bedenkliche Sanktionsregelungen abzuschaffen

Münster. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW begrüßen die Überprüfung der derzeit geltenden Sanktionsregelungen durch den Bundestags-Ausschuss Arbeit und Soziales am kommenden Montag und wiederholen ihre Forderung auf Abschaffung der Sanktionen bei den unter 25-Jährigen. Die Leistungen von Unterkunft und Heizung müssen in jedem Fall und stets unangetastet bleiben.

„Die Frage nach dem Sinn und Unsinn von Sanktionen muss vom Ausschuss beantwortet werden – und sollte sinnigerweise zu einer Abschaffung der Sanktionen führen“, plädiert Ludger Jutkeit, der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. So führten Kürzungen der Bezüge häufig zu Mietschulden, die wiederum zum Verlust der Wohnung führen können. Unter 25-Jährige würden häufig nach Sanktionen den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und fielen somit aus den für sie notwendigen Hilfesystemen heraus. Damit sei keinem gedient.

Erhebliche Zweifel an der bisherigen Praxis äußert auch Frank Joh. Hensel, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Armut und Sozialberichterstattung der Freien Wohlfahrtspflege NRW: „Die Mitglieder des Bundestags müssen sachlich prüfen, ob die Sanktionspraxis das Prinzip des Förderns nicht ins Gegenteil verkehrt.“

In der Praxis seien die Sanktionen ganz offenbar nicht hilfreich, Leistungsbezieher bei ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Vielmehr verkompliziere sich die Lage der Betroffenen oftmals dadurch und nehme ihnen Zukunfts- und Lebenschancen, wie folgendes Beispiel aufzeigt:

Eine Alleinerziehende ist unbefristet halbtags beschäftigt. Sie wird aufgefordert, ihre Stelle zu kündigen und eine befristete Ganztagsstelle anzunehmen, um so den ergänzenden Leistungsbezug zu mindern. Die Frau lehnt dies ab, da dann die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet ist und es zu erheblichen Fahrzeiten käme. Unter dem Strich bedeutet der Wechsel für die Frau und die Kinder deutlich mehr Belastungen und den Verlust eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Diese Entscheidung der Frau wird mit Leistungskürzungen sanktioniert. „Wir müssen wieder mehr vom betroffenen Menschen her denken und Wege finden, ihn in seiner Situation angemessen zu unterstützen“, fordert Jutkeit.