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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Programm Jobperspektive in der Freien Wohlfahrtspflege

Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Förderprogramms »Jobperspektive« (§ 16e SGB II), mit dessen Hilfe besonders beeinträchtigte Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeitsverhältnisse integriert werden sollen, stellt die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen rund 2.500 Arbeitsplätze bereit. 

Wolfgang Altenbernd, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft, betont: »Die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege haben in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, dieses Förderprogramm zu Gunsten von Langzeitarbeitslosen umzusetzen.« Denn insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen rund 7000 Personen in solchen Arbeitsverhältnissen tätig — auf die Freie Wohlfahrtspflege entfällt mit über einem Drittel ein weit überproportionaler Anteil dieser Stellen.

  »Wir wissen zwar, dass die Politik sich noch mehr solcher Stellen erhofft hat — aber uns war klar, dass die Umsetzung dieses Programms mehr Zeit in Anspruch nehmen würde«, so Nikolaus Immer, Vorsitzender des in der LAG zuständigen Ausschusses für Arbeitsmarktfragen.  

Die Freie Wohlfahrtspflege, so Immer weiter, ist auch weiterhin bereit geeignete Stellen in Einrichtungen der Altenhilfe, in Krankenhäusern und bei Beschäftigungsträgern, mit geeigneten Arbeitssuchenden zu besetzen.

Immer: »Wir tun viel dafür, die Akzeptanz zur Einrichtung solcher Stellen bei unseren Einrichtungen zu erhöhen. Die Einrichtung solcher Stellen wäre allerdings deutlich zu steigern, wenn die bisher unzureichend geregelte Begleitung der Beschäftigten durch sozialpädagogische Hilfen besser gelöst werden könnte.« 

Denn die Erfahrung zeige, dass Arbeitgeber bereitwilliger auch langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance böten, wenn sie wissen, dass auch mittelfristig Ansprechpartner für sie zur Verfügung stehen. 

Eine zweite Problematik liegt nach den Erkenntnissen der Wohlfahrtsverbände darin, dass es erhebliche Unterschiede bei der Kooperation mit den zuständigen Stellen, den ARGEn gibt. Es kommt vor, dass Stellen für das Programm JobPerspektive nicht besetzt werden können, weil keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber benannt werden.  

Die Freie Wohlfahrtspflege hat mehrfach vorgeschlagen, die Arbeitsgelegenheiten  (Ein-Euro-Jobs) gezielt zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Rahmen der Jobperspektive zu nutzen , damit könnte auch für dieses nicht unumstrittene Instrument eine Anschlußperspektive genutzt werden. Die Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in NRW bieten der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem NRW-Sozial- und Arbeitsministerium erneut ihre Kooperationsbereitschaft an.

Jörg Richard

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