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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Integrationsarbeit in NRW steht vor dem Aus

Wo ist die Richtlinie für Integrationsagenturen und Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit?

Düsseldorf, 28.06.2024. Die Träger der Integrationsagenturen und Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit erhalten seit Januar 2024 von der Landesregierung keine finanziellen Mittel zur Fortführung ihrer Arbeit. Der Grund: Die Richtlinie für die Angebote ist vom Land NRW noch nicht verabschiedet. Gleichzeitig gibt es keine dringend notwendigen Abschlagszahlungen, um die laufende Arbeit zu finanzieren. Nun drohen die ersten Angebote wegzubrechen.

Die 171 Integrationsagenturen und 42 Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege sind zentrale Akteure der integrationspolitischen Infrastruktur in NRW. Täglich setzen sie sich für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in NRW ein, unterstützen Flüchtlinge beim Ankommen in der Gesellschaft und beraten Menschen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind. Die Verzögerung bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen führt jedoch dazu, dass die Träger seit Anfang des Jahres keine Fördermittel zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten erhalten. Viele wissen nicht mehr, wie sie ihr Personal bezahlen sollen – Kündigungen drohen. Vor allem für kleinere Träger wird die Situation zur existenziellen Bedrohung.

Der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Hartmut Krabs-Höhler, stellt dazu klar: „Wir benötigen schnellstmöglich die aktuelle Richtlinie für das Förderprogramm und eine unbürokratische Vorfinanzierung für unsere Träger.“ Hartmut Krabs-Höhler fragt sich weiter: „Will das Land NRW wirklich, dass die Angebote für Menschen mit Einwanderungsgeschichte wegfallen?“

Auch im Arbeitsausschuss Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die fehlende Finanzierungsgrundlage ein Dauerthema. Da die Wohlfahrtsverbände den aktuellen Entwurf der Richtlinie noch nicht kennen, können sie sich nicht auf möglicherweise veränderte Förderbestimmungen vorbereiten. „Wir arbeiten derzeit ohne Rechtsgrundlage und Rechtssicherheit“, so der Vorsitzende des Arbeitsausschusses Migration der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Michael Mommer. Hinzu kommt: Auch mit einer gültigen Richtlinie wäre die Finanzierungsschwierigkeit noch nicht unmittelbar gelöst. Denn erst nach der Erstellung der Anträge und der Ausstellung des Zuwendungsbescheides können die Träger die Fördermittel erhalten. Dieser Prozess kann noch Monate dauern, was viele Träger zur Aufgabe der Integrationsangebote zwingen könnte. Für Michael Mommer hat die ausbleibende Finanzierung auch eine gesellschaftspolitische Dimension: „Wir erleben einen beispiellosen Rechtsruck in der Gesellschaft – gleichzeitig blockiert Verwaltungshandeln gerade diejenigen Träger, die sich für Demokratie, Pluralismus und Vielfalt einsetzen.“

Weitere Informationen zur Arbeit der Integrationsagenturen und den Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit sind über folgende Seiten abrufbar: www.integrationsagenturen-nrw.de und www.ada.nrw .

(c) Freie Wohlfahrtspflege NRW/Achim