„Zum Schulstart wissen viele Eltern nicht, wie sie manche Unterrichtsbücher ihrer Kinder bezahlen sollen. Mit konsequenter Lernmittelfreiheit könnte die Landesregierung dafür sorgen, dass jedes Kind die gleiche Basisausstattung von Büchern im Rucksack hat. Kostenfreie Schulbücher sind ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Direktor des Kölner Diözesan-Caritasverbandes und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Armut und Sozialberichterstattung der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
Die Urteile des Kasseler Bundessozialgerichts, die den Jobcentern in Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit seit Kurzem vorschreiben, SGB-II-Empfängern die Kosten für Schulbücher der Kinder als Härtefall-Mehrbedarf zu erstatten, seien zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so Hensel. „Aber hier gilt es, nicht stehenzubleiben und diesen Zugang in unseren Bundesländern für alle Kinder sicherzustellen.“
Denn: Viele Eltern im SGB-II-Bezug werden den Weg der Kosten-Rückerstattung für Bücher über das Jobcenter nicht gehen. Die Beantragung ist kompliziert und aufwendig. Eine echte Lernmittelfreiheit schafft Abhilfe: „Die Streichung des Eigenanteils gewährleistet die finanzielle Entlastung von einkommensschwachen Familien und sorgt gleichzeitig auch für einen Bürokratieabbau“, sagt Hensel.
Eine Einschulung – mit allem was dazu gehört (etwa Bücher, Hefte, Stifte, Sportsachen, Trinkflaschen, Schreibtisch zu Hause) – kostet ungefähr 240 Euro. So hat es Armutsexpertin Michaela Hofmann ausgerechnet. Hofmann befasst sich beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln mit Fragen von Armut und Ausgrenzung. Sie weist darauf hin, dass alle Anträge für soziale und kulturelle Teilhabe (etwa Sport und Musik) mit einem hohen bürokratischen Aufwand belastet sind. Hinzu käme, dass viele Familien aus Nichtwissen oder Scham gar nicht das beantragen, was ihnen zusteht.