Düsseldorf, 31.8.2012. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände in NRW lässt die Berichterstattung über den gestrigen Krippengipfel der Landesregierung falsche Schlüsse hinsichtlich der Ergebnisse der Veranstaltung zu.
Im Rahmen des Krippengipfels sind keine Vereinbarungen zwischen den am Ausbau der U3-Betreuung Beteiligten — also der Landesregierung, den Landschaftsverbänden, den Kommunen und den Trägerverbänden — getroffen worden. Einerseits ist von Beispielen für bisher verabredete Einzelfälle berichtet worden, in denen es unter bestimmten Rahmenbedingungen zu einem Abbau von Qualitätsstandards, insbesondere Baustandards, gekommen ist. Andererseits wurden seitens der Landesregierung Handlungsspielräume im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung aufgezeigt. Abstimmungsprozesse haben ausdrücklich nicht stattgefunden.
Einvernehmen bestand im Rahmen des Gipfels zwischen allen Beteiligten darüber, alle Kräfte zur termingerechten Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für unter dreijährige Kinder zu bündeln.
In diesem Sinne hat sich die Freie Wohlfahrtspflege bereit erklärt, sinnvollen Regelungen im Einzelfall auch bei Unterschreitung einzelner Rahmenbedingungen zuzustimmen. Widersprochen hat die Freie Wohlfahrtspflege aber einem flächendeckenden Abbau von Qualitätsstandards. »Der Krippengipfel darf im Interesse der Kinder und Jugendlichen daher kein Gipfel des Abbaus von Qualitätsstandards werden«, so Heinz-Josef Kessmann, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder der Freien Wohlfahrtspflege NRW.