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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entkriminalisierung von Cannabis

Cannabis-Lealisierung

Düsseldorf, 21.03.2024. Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat über das Cannabisgesetz (CanG) beraten. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen begrüßen die geplante Legalisierung von Cannabis. Sie trägt zur Entkriminalisierung der Konsumenten bei und erleichtert den Zugang zu Präventionsangeboten und Beratung für Jugendliche. Die derzeitige Politik im Umgang mit Cannabis hat sich als ineffektiv erwiesen und führt zu schwerwiegenden negativen Konsequenzen für die Gesellschaft.

Dazu betont Tina Nagel von der Freien Wohlfahrtspflege NRW:

„Die bisherige Kriminalisierung von Cannabis hatte keinen Einfluss auf den Konsum dieser Substanz. Vielmehr führte sie doch dazu, dass Menschen, die Cannabis konsumieren, stigmatisiert und kriminalisiert werden. Diese Stigmatisierung und Kriminalisierung erschwert jedoch eine angemessene medizinische Versorgung und behindert Präventionsmaßnahmen. Eine Entkriminalisierung ermöglicht nun, den Fokus auf präventive Maßnahmen und auf eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik zu legen. Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die darauf abzielt, Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Das können wir nur mit einer Entkriminalisierung von Cannabis erreichen“ betont Nagel.

Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen fordern darüber hinaus die notwendige Berücksichtigung des Jugendschutzes im Umgang mit Cannabis: „Eine Entkriminalisierung von Cannabis bietet die Chance, bereits bewährte präventive Maßnahmen zu stärken, den Zugang zu Präventionsangeboten und Beratung für Jugendliche zu erleichtern und ihnen bei Bedarf Unterstützung anzubieten. Wir fordern daher die Politik auf, diese Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen und eine Cannabispolitik zu gestalten, die den Schutz und das Wohl von Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt“ so Nagel.

Die Durchsetzung der bisherigen Cannabispolitik hat bislang zu Verhaftungen, Vorstrafen und  Unterbrechungen der Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten geführt. Eine Spirale der Armut und der sozialen Ausgrenzung waren häufig die Folgen. Die Entkriminalisierung trägt nun dazu bei, diese unverhältnismäßigen Auswirkungen zu verringern und die Gerechtigkeit im Strafrechtssystem wieder herzustellen.

Die Entkriminalisierung von Cannabis ist ein wichtiger Schritt zu einer evidenzbasierten, gesundheitsorientierten und gerechten Drogenpolitik. Die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen appelliert an die politischen Entscheidungsträger und die Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die beschlossene Gesetzgebung auch im Bundesrat zu unterstützen und bei der Nachsteuerung auf Bundes- und Landesebene die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Expertise der hauptamtlichen Suchthilfe einzubinden und zu beteiligen.

Hintergrundinformationen

4,5 Millionen Erwachsene haben nach einer Erhebung im Jahr 2021 in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen – 12-Monatsprävalenz). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18 bis 25-Jährigen konsumiert (bezogen auf die 12-Monatsprävalenz).

Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen informieren, unterstützen und beraten Menschen in stationären und ambulanten Angeboten der Sucht- und Drogenhilfe in ganz Nordrhein-Westfalen. Suchtberatungsstellen beraten bei Suchtproblemen mit Suchtstoffen wie Alkohol, Nikotin oder illegalen Drogen oder bei süchtigen Verhaltensweisen wie etwa Glücksspiel. Mitarbeitende der Suchtberatung vermitteln bei Bedarf in ambulante oder stationäre Therapien. Die Beraterinnen und Berater sind Fachleute (z.B. der Sozialen Arbeit, Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik) und unterliegen der Schweigepflicht. Sie unterstützen sowohl Betroffene als auch Angehörige bei Fragen zu Suchtthemen.