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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Fachtagung

Ombudschaft für junge Menschen — Kinderrechte in der Jugendhilfe

Dürfen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern die Entscheidungen von Jugendämtern und anderen Stellen anzweifeln und Klärung einfordern? Wie gehen Institutionen der freien und öffentlichen Jugendhilfe mit Beschwerden um? Sind in diesem Kontext Ombudstellen zur Sicherung von Kinderrechten in NRW erforderlich? Das sind einige der zentralen Fragen, mit der sich rund 100 Vertreterinnen und Vertreter der freien und öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen einer Fachtagung am 21.04.2009 in Köln im Horion-Haus auseinandersetzen werden.

Um den Jugendlichen, 18 Jahre, ohne eigenes Einkommen, der sich immer öfter der Drohung der Eltern ausgesetzt sieht: "Wir werfen Dich raus und Du bekommst keinen einzigen Euro." Und um die Frage des Jugendlichen: »Steht mir von meinen Eltern Geld zu, wenn ich von zu Hause ausziehen muss und noch kein eigenes Einkommen habe?"

Oder um den 15-jährigen Jugendlichen, der in der Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung lebt. Er möchte den wöchentlichen Gottesdienst nicht besuchen, weil er für sich entschieden hat, dass er mit Religion nichts "am Hut hat". Die Mitarbeiter der Wohngruppe akzeptieren diese Haltung nicht und wollen ihn zum Gottesdienstbesuch verpflichten.

Der Streit zwischen dem Jugendlichen und Mitarbeitern eskaliert.
Auch um die alleinerziehende Mutter von zwei Jungen im Alter von 12 und 14 Jahren, die mit der sozialpädagogischen Familienhilfe des Jugendamtes nicht zufrieden ist. Sie möchte, dass ihr älterer Sohn in einem Internat untergebracht wird. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes hält den Verbleib des Jungen in der Familie aus pädagogischen Gründen für wichtig. Es gelingt ihr aber nicht, die Mutter davon zu überzeugen. Diese hat den Eindruck, vom Jugendamt nicht ausreichend unterstützt zu werden.

In diesen und vielen anderen Fällen können Ombudstellen helfen, die Rechte von Kindern und Eltern zu sichern und Konflikte zu lösen. Hierzu müssen sie in der Beratung unabhängig, fachlich wie rechtlich qualifiziert und für Kinder und Eltern gut erreichbar sein.

An der Gestaltung der Veranstaltung werden sich u. a. aktiv beteiligen Herr Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner vom Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend sowie Herr Prof. Klaus Schäfer vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW.

Veranstaltet wird die Fachtagung von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland — Landesjugendamt Rheinland.

Zur Berichterstattung über die Tagung laden wir sie recht herzlich ein.

21. April 2009, 9:30 Uhr — 16:00 Uhr
beim Landschaftsverband Rheinland,
Horion Haus, Raum Rhein
Herman-Pünder-Straße 1, 50663 Köln

Weitere Informationen sind der beigefügten PDF Einladung zu entnehmen.

Jörg Richard
Kronenstraße 63-69
44139 Dortmund
Tel.: (02 31) 5483-186
Fax: (02 31) 5483-189
Mobil: 0173/250 570 7
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