Einleitend erörterte Uwe Schulz (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW) die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes in Offenen Ganztagsschulen in NRW.
Einen Blick in die Praxis boten Ute Kirsten (Schulleitung) und Claudia Limmroth (AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen). Sie gaben wertvolle Einblicke in die Einführung, Durchführung und Strukturen des rhythmisierten Ganztages an der Mosaikschule in Gladbeck. Über Entwicklungen, Herausforderungen und Ausgestaltung des rhythmisierten Ganztages an der Schule am Lerchenweg in Monheim an Rhein referierte Melanie Went (Schulleitung) zusammen mit Wiebke Schallner (OGS-Leitung).
Die Perspektive der Qualifizierung in der OGS brachte Andre Hollstein von der Brücken-Stiftung - Katholisches Waisenhaus Emmerich ein. Am Niederrhein wurde ein trägerübergreifendes Angebot für eine Qualifizierung von Ergänzungskräften im Offenen Ganztag entwickelt. In Zusammenarbeit mit der AWO in Kleve, dem Caritasverband Kleve & Geldern, dem SOS-Kinderdorf Kleve und der Brücken-Stiftung wurden Curriculum, Umfang, Strukturen und Finanzierungen abgestimmt und erfolgreich durchgeführt. Hollstein bot dabei wichtige Impulse zur fachlichen Qualifizierung und Ausbildung des OGS-Personals.
Unter der Frage „Erlass statt Ausführungsgesetz – (wie) geht das?!“ diskutierte abschließend Moderator Tom Hegermann mit Tim Rietzke (Freie Wohlfahrtspflege NRW), Birgit Völxen (Landeselternschaft Grundschulen NRW e.V.), Dr. Kai Zentara (Landkreistag NRW), Francoise Westernberg (Landesjugendamt Westfalen-Lippe) und Matthias Ritter-Engel (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Wie schwierig die Umsetzung eines Rechtsanspruches wird, zeigte die lebhafte und kritische Diskussion der Beteiligten. Dabei standen neben fehlenden gesetzlichen Standards auch Herausforderungen wie Raum- und Fachkräftemangel und bestehende Unterfinanzierung des Systems im Mittelpunkt der Diskussion.
Weitere Informationen
Video zum Fachtag (Link zu YouTube)
Hintergrund
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert schon lange ein Ausführungsgesetz, das den rechtlichen Rahmen, die erforderliche Qualität und fachliche Standards der pädagogischen Arbeit im Offenen Ganztag festlegt. Weiterführende Informationen dazu:
Fotos (c) Georg Oligmüller