- Beratungsangebot für Betroffene von Diskriminierung ausgebaut
- Regelmäßiger Bericht soll Diskriminierung und Beratungsarbeit in NRW sichtbar machen
Die Antidiskriminierungsberatung unter dem Dach der Freien Wohlfahrtspflege in NRW ist dank Landesförderung zur bundesweit größten Struktur gegen Diskriminierung ausgebaut worden (ADA.NRW-Netzwerk). 42 unabhängige Beratungsstellen beraten in 32 Städten und Kreisen in NRW Betroffene von Diskriminierung mit einem Fokus auf rassistische, antisemitische und religiöse Diskriminierung. Ihre Erfahrungen sind jetzt in einem gemeinsamen Jahresbericht gebündelt worden.
„Aus den dokumentierten Erfahrungen der Beratungsstellen im Jahresbericht wird eines ganz deutlich: Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, dürfen nicht allein gelassen werden! Beratung und Begleitung sind wichtig bei Diskriminierungserfahrungen“, sagt Christian Woltering, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Darüber hinaus macht der Bericht deutlich: Es gibt noch viel zu tun! Wir müssen noch mehr Menschen ermutigen, sich mit ihren Erfahrungen an Beratungsstellen zu wenden, es braucht einen besseren Rechtsschutz bei Diskriminierung, noch mehr Unterstützungsangebote für Betroffene und einen gesellschaftlichen Konsens gegen Diskriminierung.“
Zentrale Erkenntnisse aus den Beratungsdaten
Im Jahr 2022 sind 549 Beratungsfälle abgeschlossen worden. Der häufigste Beratungsanlass war mit 67,9 Prozent Rassismus, besonders häufig traten hierbei anti-muslimischer und anti-Schwarzer Rassismus auf. Auch die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus waren in diesem Zusammenhang häufige Diskriminierungsgründe. Die Diskriminierungen mit Bezug zur Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus fanden mit 41,5 Prozent überdurchschnittlich häufig in Behörden statt. Auch über alle Beratungsfälle hinweg hat das ADA.NRW-Netzwerk am häufigsten zu Diskriminierung durch die öffentliche Verwaltung und andere staatliche Stellen, insbesondere Schulen und Ausländerbehörden, beraten.
„Bei Diskriminierungen durch öffentliche Stellen greift das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht. In NRW sollte die Stärkung des Diskriminierungsschutzes deshalb im Rahmen eines Landesantidiskriminierungsgesetzes erfolgen.“ sagt Christian Woltering.
Etwa ein Viertel der abgeschlossenen Beratungsfälle im Jahr 2022 wurden im Vorfeld von Beratungsfachkräften als AGG-relevant eingeschätzt. Nur in 3,1 Prozent der Beratungsfälle kam es zu einem gerichtlichen Verfahren.
„Damit Betroffene auch wirklich vor Gericht gehen können, um ihre Rechte durchzusetzen, brauchen sie in der Praxis bessere Möglichkeiten zur effektiven Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte, d.h. konkret insbesondere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Anwalts- und Prozesskosten. Zudem müssen für diesen Bereich mehr spezialisierte Rechtsanwält*innen gewonnen werden“, ist Zübeyde Duyar, juristische Begleitung der Beratungsstellen, überzeugt.
Jahresbericht ist Teil von Antidiskriminierungsarbeit
Der gemeinsame Jahresbericht des Beratungsnetzwerks soll Diskriminierung und die Beratungsarbeit in NRW sichtbar machen. Um Menschen mit Diskriminierungserfahrungen noch wirksamer unterstützen zu können, braucht es auch gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen. Der regelmäßig erscheinende Bericht soll deshalb auch Lücken im Diskriminierungsschutz aufzeigen und zu einem gesellschaftlichen Problembewusstsein beitragen.
Bei Rückfragen und für die Vermittlung von Interviewpartner*innen stehen wir gerne zur Verfügung.
Den vollständigen Bericht finden Sie im Fachportal ada.nrw.