„Je breiter es gelingt, Impfpflichten zu realisieren, desto stärker wird der Schutzschirm gegen Corona für alle aufgespannt. Für dieses Ziel stehen wir Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen ein. Eine schrittweise Verankerung von Impfrechten und Impfpflichten unter Berücksichtigung beruflicher Einsatzfelder kann auf dem Weg zur allgemeinen Impfpflicht zunächst ein angemessenes Vorgehen sein und sollte neben dem Gesundheitssektor auch weitere Bereiche wie Kindergarten und Schule umfassen.
Dabei ist klar, dass es um das Schließen von Impflücken in sensiblen Arbeitsfeldern bei zumeist schon überdurchschnittlich durchgeimpften Belegschaften geht. Die Impfrate beim Pflegepersonal in den stationären Pflegeeinrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in NRW beträgt 84 Prozent. In der Kranken-, Alten- und Behindertenhilfe wird mit großer Umsicht und Verantwortungsbereitschaft durch die ganze Corona-Krise hindurch enorm viel geleistet.
Mit jeder verankerten Impfverpflichtung muss sichergestellt sein, dass sich daraus auch ein Recht auf eine gesicherte Impfmöglichkeit verbindet. Und selbstverständlich umfasst dies immer alle, die in diesen Arbeitsfeldern tätig sind, also auch Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte sowie vor Ort tätige Verwaltungsmitarbeitende und technische Dienste.“
In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.