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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

An den geringen Jobchancen bei Hartz IV- Empfängern hat sich kaum was geändert

das zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Hartz IV-Bezieher bleiben Arbeitssuchende zweiter Klasse. 

Die Zahlen aus dem aktuellen Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege belegen: Personen, die im  SGB II (=  „Hartz  IV-System“) stecken, haben deutlich schlechtere Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt als Arbeitslose, die im Schutz der Arbeitslosenversicherung (SGB  III) Arbeitslosengeld beziehen. In NRW hat in 2015 pro Monat etwa jeder achte Arbeitslose in der Arbeitslosenversicherung (12,2 Prozent) eine Arbeit gefunden oder eine Ausbildung begonnen, im Hartz-IV-System nur jeder 37ste (2,7  Prozent). Bei den wenigen Arbeitslosen im Hartz-IV-System, die eine Arbeit fanden, dauerte die Arbeitssuche deutlich länger. Ihre Situation hat sich lt. Arbeitslosenreport NRW sogar weiter verschlechtert.  

„Langzeitarbeitslosigkeit ist gerade im Hartz-IV-System ein strukturelles Problem“ sagt Andreas Johnsen, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Arbeitslose, denen der konventionelle  Arbeitsmarkt    keinen Arbeitsplatz mehr bietet, dürfen nicht von Teilhabe ausgeschlossen werden. Für sie müssen  längerfristige Angebote öffentlich geförderter Beschäftigung geschaffen werden.“ Die LAG FW hat hierzu  auch ein konkretes Konzept: Arbeitgeber, die besonders benachteiligten Langzeitarbeitslosen reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze anbieten, erhalten einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Finanziert werden könnte dies durch den sog. „Passiv-Aktiv-Tausch“, d.h. dasUmwandeln von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts langzeitarbeitsloser
Personen in einen Lohnkostenzuschuss. 

Der aktuelle Arbeitslosenbericht der Freien Wohlfahrtspflege zeigt auch, mehr als jeder Vierte, der arbeitslos wird (2015: 27 Prozent), erhält nicht mehr das am letzten Einkommen bemessene  Arbeitslosengeld und fällt direkt in den Hartz-IV-Bezug. Besonders im Niedriglohnsektor wechseln  Phasen von vorübergehender, oft schlecht entlohnter Beschäftigung rasch mit Phasen von Arbeitslosigkeit ab. Anwartschaften auf Arbeitslosengeld können nicht aufgebaut werden oder das  vorherige Einkommen war so niedrig, dass das Arbeitslosengeld den Hartz-IV-Satz unterscheitet und „aufgestockt“ werden muss.  

 „Die Arbeitslosenversicherung verliert für viele Erwerbstätige ihre Schutzfunktion“ mahnt Andreas Johnsen, „sie darf nicht weiter erodieren, sondern muss so weiterentwickelt werden, dass sie die Personen erreicht, die ihren Schutz besonders nötig haben. Hier ist die Politik aufgefordert,  vorgelagerte Sicherungssysteme zum Beispiel durch eine Neuregelung der Anwartschaftszeiten anders zu gestalten“.


Hintergrund:
Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“.  Darin enthalten sind aktuelle Zahlen und Analysen für Nordrhein-Westfalen; Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und SBGII-Hilfequoten, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW  sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden.

Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz. Ziel der regelmäßigen Veröffentlichung ist es, den öffentlichen Fokus auf das Thema Arbeitslosigkeit als wesentliche Ursache von Armut und sozialer Ausgrenzung zu lenken, die offizielle Arbeitsmarkt-Berichterstattung kritisch zu hinterfragen und dabei insbesondere die Situation in Nordrhein-Westfalen zu beleuchten.