Diese Stellungnahme ergeht in Abstimmung mit den Sprechern der Delegiertenversammlung der LAG WfbM. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) hat ihre Stellungnahme zum ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch am 30. Juli 2021 vorgelegt und die inhaltlichen und fachlichen Überlegungen in einer Verbändeanhörung am 04. August 2021 erläutert. Leider wurden unsere Anregungen im vorliegenden überarbeiteten Gesetzentwurf nur zum Teil berücksichtigt, so dass wir mit dieser 2. Stellungnahme noch einmal auf die Aspekte eingehen, die unverändert geblieben sind, aus Sicht der LAG FW aber unbedingt angepasst werden sollten. Wir bekräftigen zudem unsere Haltung aus der ersten Stellungnahme, dass für eine nachhaltige Problemlösung aus unserer Sicht eine ausführliche gemeinsame Befassung mit einigen Themen notwendig ist. Es müssen beispielsweise die gestiegenen Anforderungen im WTG auch unter dem Aspekt des Aufgabenzuwachses für die Fachkräfte (Personalbemessung) betrachtet werden. Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Bereitschaft als Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für weitere Beratungen und die Entwicklung konkreter Ausgestaltungen gerne zur Verfügung zu stehen.