Die Rechte der Kinder sind für die Freie Wohlfahrtspflege in NRW unteilbar. Dies ist die Grundhaltung, mit der wir in diesem Impulspapier gemeinsam mit 16 Landesorganisationen der Zivilgesellschaft auf den weiteren Handlungsbedarf hinweisen.
Die Rechte der Kinder sind für die Freie Wohlfahrtspflege in NRW unteilbar. Dies ist die Grundhaltung, mit der wir in diesem Impulspapier gemeinsam mit 16 Landesorganisationen der Zivilgesellschaft auf den weiteren Handlungsbedarf hinweisen.