Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (entsprechend der Definition des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) und die fachgerechte Unterstützung der Betroffenen sind im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die mit einer guten Vernetzung, einem hohen Maß an Sensibilität, Fachkompetenz und Verantwortungsbewusstsein bewältigt werden kann. Die Arbeitsweise von Fachkräften muss dabei eine Haltung widerspiegeln, die von Respekt, Wertschätzung und Besonnenheit geprägt ist.