Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit, zu den Auswirkungen des Gesetzes, die sich in den letzten drei Jahren ergeben haben, Stellung nehmen zu können. Mit dem 5. AG-KJHG waren drei zentrale Ziele verbunden: Einführung eines am Kindeswohl orientierten und den Einzelfall berücksichtigenden Verteilungsverfahrens, Entlastung der Jugendämter an den Haupteinreisepunkten und Nutzung der Integrationskapazitäten des ganzen Landes.