Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW bedankt sich für die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung beziehen zu dürfen. Die beabsichtigten Änderungen werden seitens der Freien Wohlfahrtspflege NRW begrüßt, da sie zur Erleichterung der Anerkennung von in europäischen Ländern oder Drittstaaten erworbenen beruflichen Kompetenzen führen. Dies ist sowohl aus integrationsspezifischer Perspektive als auch mit Blick auf die Gewinnung von Fachkräften ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die mit dem Anerkennungsverfahren verbundenen hohen Kosten von den Betroffenen selbst oftmals nicht aufgebracht werden können und bisherige finanzielle Förderungen nicht ausreichend sind. Hier halten wir ein Landesförderprogramm für Anerkennungsinteressierte für erforderlich.