Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (LAG FW) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentin und des generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistenten (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz - PflfachassAPrV) und ist für eine Berücksichtigung ihrer untenstehenden Vorschläge im weiteren Verfahren dankbar. Die Vereinheitlichung der beiden bisherigen Assistenzberufe und die damit einhergehende Abgrenzung zu den vielen staatlich nicht geregelten Fort- und Weiterbildungen in den Assistenzberufen ist ein notwendiger Schritt im Rahmen der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes. Die Assistenzausbildung muss in den Bundesländern gegenseitig anerkennungsfähig sein, daher ist aus unserer Sicht – wie in den anderen Bundesländern auch – die Assistenzausbildung von einem auf zwei Jahre auszuweiten. Der vorliegende Entwurf stellt die Träger der theoretischen und praktischen Ausbildung vor große Herausforderungen.