Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (LAG FW) begrüßt die Bündelung der Regelungen innerhalb einer Verordnung zur Umsetzung des Anspruchs auf Testungen (TestV) und bezieht zu einzelnen Paragrafen und Formulierungen Stellung.