Die LAG FW NRW begrüßt die Konkretisierungen von Regelungen zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe der Bewohner*innen im Entwurf der CoronaAV Pflege und Besuche. Bewohner*innen in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe werden grundsätzlich und konzeptionell seit Jahren verankert ganzheitlich in ihren Bedürfnissen und Bedarfen gesehen und versorgt. Hierzu gehört auch die tägliche soziale Teilhabe durch zahlreiche Angebote der sozialen Dienste und die Offenheit für familiäre und freundschaftliche Kontakte innerhalb und außerhalb unserer Einrichtungen. Insofern ist es uns zu eigen, dass Bewohner*innen vor sozialer Isolation zu bewahren sind. Differenziert und individuell werden diese an die Mobilität der Bewohner*innen und deren kognitiven Fähigkeiten angepasst. Im Gegensatz zum Leben vieler alter Menschen in der Häuslichkeit, wird in einer stationären Altenhilfeeinrichtung niemand vereinsamen müssen. Der Nahelegung einer Vereinsamung in den Einrichtungen treten wir entgegen und arbeiten jeden Tag aktiv dagegen an.