Ein Aufbau von spezifischen Beratungsstrukturen gegen ausbeuterische Beschäftigung darf keinesfalls zu einer Verdrängung der bisherigen Ratsuchenden und Besucher*innen in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen führen darf, da der Bedarf nach unabhängiger sozialrechtlicher, existenzsichernder Beratung von arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten oder prekär bzw. ausbeuterisch beschäftigten Menschen unverändert besteht bzw. bedingt durch die Coronakrise erkennbar wächst. Deswegen unterstützt die LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW den Beschlussvorschlag im Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. den Arbeitsschutz zur Bekämpfung der ausbeuterischen Beschäftigung auszubauen.