Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW möchte die Möglichkeit nutzen zum Entwurf des SGB VIII Stellung beziehen zu dürfen und einen weiteren Aspekt einbringen. Wir sehen es als erforderlich an, dass eine Reform des SGB VIII neben vielen wichtigen Änderungenund Aktualisierungen auch als Chance genutzt werden muss, die in § 16 SGB VIII als Soll-Leistung und insbesondere in § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII konkreter beschriebenen Angebote der Familienbildung als Pflichtangebot der Jugendämter gesetzlich zu verankern.