Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu den Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW bedankt sich für die Möglichkeit zum im Rahmen der Berichtspflicht der Landesregierung nach § 9 des Fünften Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Stellung nehmen zu können.