Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf ein Dilemma in der Verordnung zur Abschaffung der verpflichtenden Abweichungsprüfung im Abitur und zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gem. § 52 Schulgesetz NRW hin und nimmt zu der betreffenden Passage gezielt Stellung.