Der Antrag spricht ein hochrelevantes Thema unserer Nordrhein-Westfälischen Bevölkerung an. In den 49 Jahre nach der Psychiatrie Enquete hat die Gesellschaft in Wahrnehmung, Unterstützung und Behandlung von psychischen Erkrankungen einen weiten und respektablen Weg zurückgelegt. Für einen großen Teil der Bevölkerung in NRW haben seelische Erkrankungen – unmittelbar als Betroffene*r oder mittelbar als Angehörige*r erkrankter Menschen – drastische Auswirkungen auf individuelle Lebensrealitäten.
Bei steigenden Fallzahlen können Präventions-, Versorgungs- und Behandlungsstrukturen der Entwicklung vielfach nicht folgen. Die SPD benennt in ihrem Antrag eine große und breit gefächerte Zahl von Aufgaben, denen sich die Landesregierung widmen muss. Diese helfen gesundheitliche Folgen für Einzelne klein zu halten. Diese dienen auch dazu, Familien zu stabilisieren und sie re- duzieren die enormen wirtschaftlichen Kosten, die psychische Krankheiten jedes Jahr nach sich ziehen.
Im Folgenden werden ausgewählte Punkte des Antrags kommentiert. Wir haben uns dazu weitgehend an seinen Überschriften orientiert.
1. Selbsthilfe fördern
Der Austausch in Selbsthilfegruppen stärkt Betroffene und ihre Angehörigen bei der selbstbestimmten Bewältigung von psychischen Erkrankungen. Die LAG begrüßt daher das Anliegen der SPD die Selbsthilfe stärker - auch finanziell - zu fördern. Dies gilt insbesondere für das in NRW etablierte flächendeckende Netz von Selbsthilfe-Kontaktstellen. Die Landesförderung dieser wichtigen Infrastruktur stagniert seit Jahren und sollte angehoben werden.
Unterstützungssysteme für seelischen erkrankte Menschen sind oftmals komplex und werden nicht selten als bedrohlich wahrgenommen. Die Beteiligung Psychiatrie-Erfahrener in Gremienarbeit, Peerberatung, Genesungsbegleitung oder Präventionsprogrammen sollte daher ausgeweitet werden, um Zugangsbarrieren kosteneffektiv zu senken. Dazu müsste in einem ersten Schritt niedrigschwellig die Finanzierung von Aufwandsentschädigungen gewährleistet werden. Der Vorschlag der LAG ist, einen Partizipationsfond bei der Landesbehindertenbeauftragten anzusiedeln. In einem zweiten Schritt sind Fragen der Ehrenamtsförderung einerseits und Vergütungsfragen für Peer Counseling oder Genesungsbegleitung andererseits zu evaluieren.
Die LAG FW arbeitet in der Landesinitiative Gesundheitsförderung und Prävention mit. Von 2020 bis 2024 liegt ihr Fokus auf „Seelischer Gesundheit“. Dabei zeigt sich, dass Lebenswelten und deren Strukturen eine zentrale Rolle bei gesundheitsförderlichen Maßnahmen einnehmen. Im Lebenswelt-Ansatz der Weltgesundheitsorganisation (auch Setting-Ansatz genannt) werden Verhaltensprävention und Verhältnisprävention miteinander kombiniert. Geschulte Menschen können so ihre Lebenswelten (z.B. Kita, Schule, Betrieb, Quartier) mit anderen Beteiligten gesundheitsförderlich umgestalten.
2. Ambulante Krisenhilfe, Notfallseelsorge und Suizidprävention ausweiten
Für das Jahr 2022 meldet das Statistische Bundesamt 10.119 Suizide. 75 Prozent davon sind Männer. Diesen Suiziden gehen in vielen Fällen Krisen voraus. Für diese und viele andere Krisen sind niedrigschwellige und flächendeckende Krisenhilfen vorzuhalten. Die LAG FW stellt dafür eine Vielfalt von Kontakt- und Beratungsstellen zur Verfügung. Eine häufig anonym gewünschte Beratung verlangt dafür eine personenunabhängige Finanzierung als Vorhalteleistung. Diese müsste im Bedarfsfall auch aufsuchend tätig werden können.
Eine wichtige Stütze zum Überbrücken von Wartezeiten auf einen Therapieplatz kann die Soziotherapie darstellen. Die aufsuchende, krankenkassenfinanzierte Behandlungsbegleitung von schwer psychisch Kranken kann zukünftig auch von über 100 Leistungserbringern der LAG FW angeboten werden. Der wachsende Personalbedarf stellt hier allerdings auch eine Herausforderung dar.
3. Personenzentrierung benötigt regionalen Austausch und regionale Steuerung
Individuelle Hilfen erfordern passgenaue Angebote und das Wissen darum. Hilfreich dafür sind Gemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) und Kommunale Gesundheitskonferenzen. Sie ermöglichen regionalen Austausch, regionale Bedarfsermittlung und regionale Bedarfsplanung. Diese Netzwerke gehen deutlich über medizinische Bedarfe hinaus. Sie umfassen z.B. Beratungsinstitutionen, Leistungserbringer der Sozialen Teilhabe sowie Teilhabe am Arbeitsleben aber auch Sucht und Psychiatriekoordinator*innen, Kliniken, Ärzt*innen, Therapeut*innen oder Angebote der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Die Förderung der GPV durch das MAGS in den letzten Jahren ist hier sehr positiv zu bewerten.
Für die Eingliederungshilfe schließen die Träger der Eingliederungshilfe mit den Kreisen und kreisfreien Städten Kooperationsvereinbarungen ab. In diesen werden verbindlich Steuerungs- und Planungsgremien vereinbart wie auch die Beteiligung der örtlichen Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Leistungsempfänger*innen. Die LAG FW unterstützt den flächendeckenden Ausbau von Beratungskonferenzen. Dies stärkt sowohl die fallbezogene, als auch die fallübergreifende Zusammenarbeit vor Ort.
4. Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken
Jedes 4. bis 5.Kind wächst bei psychisch- oder suchtkranken Eltern auf. Kinder haben dabei kaum oder auch keine Möglichkeit der Abgrenzung. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kinder später selbst an einer psychischen oder Suchterkrankungen leiden werden, liegt bei bis zu 50 Prozent. Daher ist die seelische Gesundheit von Sorgeberechtigten bei der Erarbeitung einer landesweiten Strategie zur psychischen Gesundheit besonders hervorzuheben. Der familiensystemische Ansatz hat sich dabei als Methode bewährt.
Kindergärten und Schulen erreichen jedes dieser besonders gefährdeten Kinder, aber auch alle anderen. Diese Institutionen sind dadurch hervorragend geeignet, das Thema der psychischen Gesundheit der Gesellschaft nachhaltig zu befördern. Ihre herausragende Bedeutung in der Stabilisierung kindlicher und jugendlicher Entwicklung wurde zu Zeiten des Distanzunterricht und seinen Folgen mehr als deutlich. Zur Stärkung der emotionalen Entwicklung und der Resilienz unserer Kinder sollten Angebote wie „MindMatters“ oder „Verrückt? Na und!“ an allen Schulen implementiert werden. Weitere Modelle wie "Familie Löwenmut" oder das Förderprogramm KIPS NRW stehen als Anknüpfungspunkte zur Verfügung. Wir sehen aktuell, dass die Nachfragen der Schulen und Kindergärten die Ressourcen der Anbieter deutlich übersteigen.
Wir fordern die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft Familiengesundheit NRW. Sie bündelt und vernetzt relevante Leistungen und Informationen. Als Vorbild sehen wir die ARGE Krebs, die als Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung Informationen sowohl für Betroffene als auch Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialleistungsträger bereitstellt (z.B. Antragsformulare, rechtliche Regelungen, Beratung, Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Selbsthilfe etc.).
Hinsichtlich der Forderung nach einer Stärkung von Behandlungsangeboten für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen unterstützen wir den SPD-Antrag klar. Wartezeiten auf Therapieplätze und schlechte Erreichbarkeit, wirken sich in der Dynamik der jungen Jahre noch gravierender negativ aus als bei Erwachsenen. Das gilt umso mehr für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen wie Intelligenzminderung oder Autismus-Spektrums-Störungen (ASS). Um ggf. lebenslange Konsequenzen verspäteter oder ausbleibender Interventionen zu vermeiden, bedarf es sinnvoller Rahmenbedingungen für unterstützende Angebote.
5. Seelische Gesundheit älterer Menschen fördern.
Die Förderung von Gesundheitskompetenz Erwachsener sollte strukturell in das Gesundheitssystem eingebaut werden. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen können seelische Erkrankungen frühzeitig erkannt, gemildert und verhindert werden.
In Einrichtungen für ältere Menschen benötigen Besucher oder Bewohner mit seelischen Erkrankungen oder dementiellen Entwicklungen eine erhöhte Personalausstattung mit besonders qualifiziertem Personal in der Versorgung. Ein gutes Beispiel ist das Projekt STAP „Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen“, das besonderen Wert darauf legte, dass Menschen so lange wie möglich ihre Selbstständigkeit erhalten können. Deutlich wurde, dass für eine Teilhabeförderung spezifische personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sind.
Hier gilt es besonders zu betonen, dass viele Menschen mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in die – auch in Hinblick auf steigende Lebenshaltungskosten finanziell bedingte – soziale Isolation gedrängt werden. Die Auswirkungen von Einsamkeit auf die physische, v.a. aber auch psychische Gesundheit sind individuell verheerend und bedeuten für die Sozialsysteme eine erhebliche finanzielle Belastung. Daher fordert die LAG FW den Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen, flächendeckenden Hilfs-, Beratungs- und Teilhabeangeboten, präventiv und für Menschen mit Pflegebedarf.
6. Seelische Gesundheit von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, besonderen Problemen, Flucht- und Migrationsgeschichte
Die LAG FW betont die Forderung nach Hilfs- und Behandlungsmethoden für seelisch erkrankte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten. Für Menschen mit Intelligenzminderung oder Lernschwierigkeiten, Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen oder Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen sind z.B. psychiatrische und vor allem auch psychotherapeutische Angebote extrem selten. Sie sind von daher massiv zu stärken. Dies gilt auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Hier könnten Übersetzungshilfen greifen. Bei den genannten Handicaps liegen die Wartezeiten z.T. bei Jahren. In erreichbarer Distanz ist für viele Betroffene nach unserer Kenntnis häufig überhaupt kein Angebot vorhanden!
7. Menschen mit Suchterkrankungen unterstützen
Das vorhandene Suchthilfesystem mit bestehenden systemrelevanten Angeboten ist in NRW flächendeckend zu stabilisieren und auszubauen. Um Menschen mit Suchterkrankungen adäquat unterstützen zu können, wird die Forderung einer Erhöhung der Anzahl von Drogenkonsumräumen mit medizinischen und sozialarbeiterischen Angeboten unterstützt. Darüber hinaus fordert die LAG FW mobile Drogenkonsumräume, die Bedarfe im ländlichen Raum abdecken können.
Die LAG FW unterstreicht die Forderung nach Drug-Checking-Angeboten und der Verbreitung von Naloxon-Nasensprays. Die Verfügbarkeit dieses Notfallmedikaments rettet vielfach Leben. Dabei ist relevant, aufsuchende wie auch stationäre Angebote vorzuhalten und diese auskömmlich zu finanzieren. Die Vergabe von Naloxon-Nasensprays muss niedrigschwellig umgesetzt werden können.
Innenstadtnahe Notunterkünfte und aufsuchende Sozialarbeit müssen zur Standardversorgung gehören und weiter ausgebaut und abgesichert werden.
Die Versorgung mit einer Substitutionsbehandlung in Verbindung mit einer Psychosozialen Betreuung Substituierter (PSB) muss ausgebaut werden und auch im ländlichen Raum sichergestellt werden. Die Verbindung von suchtmedizinischer Grundversorgung und allgemeinmedizinischer Versorgung ist zu stärken.
8. Soziale Teilhabe und Arbeit
Die LAG FW unterstützt die Arbeit der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) und ihre Beratung durch Peers und mit Peers für Ratsuchende.
Seit Jahren arbeiten wir auch mit den Leistungserbringern, den Landschaftsverbänden, der Stiftung Wohlfahrtspflege und anderen am Ausbau zeitgemäßer Wohnkonzepte. Durch die Neuerungen des BTHG und mangelnde Investitionsförderung in der Wohnbauförderung entstehen hier neue Herausforderungen in der Finanzierung von adäquatem Wohnraum. Sie müssen von den Beteiligten gemeinsam bearbeitet werden.
Dies gilt ganz besonders auch für Wohnformen mit Intensivbetreuung. Deren Weiterentwicklung und Aufbau von gemeindenahen Angeboten stellt Leistungsträger und Leistungserbringer vor große Aufgaben. Die weitere Umsetzung des bundesweit beachteten Abschlussbericht der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ muss im Fokus bleiben und gestärkt werden.
Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ist insbesondere für Menschen mit einer psychischen Erkrankung ein besonders wichtiger Baustein zur Gesundung bzw. zum Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung. Die LAG FW stellt hier differenzierte Angebote zur Verfügung. Dies sind beispielsweise Inklusionsunternehmen, das Budget für Arbeit im SGB IX und in erg. Form in Programmen des LWL und LVR, Integrationsfachdienste, Jobcoaching und Arbeitsassistenz. In vielen Bereichen wächst der Bedarf. Eine konstante Finanzierung der Angebote muss abgesichert werden.
Für viele psychisch behinderte Menschen sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den Regionen Chance zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ein Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt soll durch den Ausbau des Übergangsmanagements und den Ausbau betriebsintegrierter Arbeitsplätze befördert werden.
Als niedrigschwelliges Angebot sind die Zuverdienstangebote auszubauen, so wie Sie 2023 in der Orientierungshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) beworben wurden. Als Baustein der Sozialen Teilhabe muss dieser Ansatz dauerhaft angeboten und abgesichert werden.
Grundsätzlich sind allerdings auch die Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes durch intensive Information und Unterstützungsstrukturen wie z.B. e.g. Integrationsfachdienste zu motivieren sich dieser Zielgruppe zu öffnen.
9. Klimakrise und seelische Gesundheit hängen zusammen
Wir sehen, dass der Klimawandel mit seinen Bedrohungsszenarien und den realen Erfahrungen (Hitzeperioden, Starkregen, Überschwemmungen etc.) viele Bürger*innen verunsichert. Wir unterstützen die Forderung nach einer Strategie zur Steigerung der Resilienz gerade auch vulnerabler Gruppen. Es gilt, einerseits die Wahrnehmung einer existentiellen Bedrohung in ihrer Wirkung auf die seelische Gesundheit ernst zu nehmen. Andererseits muss die Sozialwirtschaft befähigt werden, ihren Beitrag zum Umgang mit den Auswirkungen der Klimakrise zu leisten. Die LAG FW steht für Gespräche zu Klimaschutzmaßnahmen sozialer Unternehmen, aber auch Hitzeschutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen gerne zur Verfügung.
10. Zwang und Gewalt reduzieren
Hinsichtlich der Vermeidung und Reduzierung von Zwang und Gewalt verweisen wir auf den oben genannten Abschlussbericht der Expertenkommission (siehe 8.). Die LAG FW sieht die darin zusammengefassten Aufgaben als handlungsleitend und beteiligt sich konstruktiv an seiner Umsetzung, u.a. durch die aktive Mitwirkung an der Landesinitiative Gewaltschutz.
Aus Sicht der FW ist hierbei insbesondere die Handlungsempfehlung aus dem Bericht der Expertenkommission zur Entwicklung eines „Beratungs- und Kompetenznetzwerkes Gewaltschutz NRW“ zu nennen. Hierzu gehören
- eine zentrale landesweite Kompetenzstelle zum Gewaltschutz,
- ein flächendeckendes Netz dezentral organisierter Konsulentendienste (ein Dienst pro Regierungsbezirk),
- Anbindung an vorhandene fachliche Strukturen (z.B. Kompass).
Bislang sind seitens des Landes keine Initiativen zur Entwicklung eines solchen Beratungs- und Kompetenzwerkes erkennbar.
Zur Verbesserung der Betreuungssituation von Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten sind ferner notwendig
- eine stärkere Verzahnung zwischen den Akteuren der gesetzlichen Krankenversicherung, des öffentlichen Gesundheitswesens,
- die Weiterentwicklung von Konzepten für kommunal organisierte Krisendienste,
- eine bessere Verzahnung an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe, allgemeiner
- sowie forensischer Psychiatrie.
11. Reform der psychotherapeutischen Versorgung und Rehabilitation
Die psychotherapeutische Versorgung hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Es gibt jedoch weiterhin massiven Handlungsbedarf bezüglich Wartezeiten oder besonderer Zielgruppen (Siehe 6.). Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels. Die LAG erwartet eine sinkende Zahl von Therapeut*innen bei einer wachsenden Zahl von Patient*innen. Der Ausbau von Gruppentherapie scheint hier aus Sicht der LAG FW als ein hilfreiches Konzept.
Die LAG FW sieht zudem die Möglichkeit Therapie in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen, indem die Behandlung im Alltag verstärkt eingebunden und abgesichert wird. Ergänzende Soziotherapie kann und wird als überbrückende und aufsuchende Absicherung der Behandlung für schwer psychisch Kranke dadurch auch Krankenhausaufenthalte verhindern (siehe 2.).
Erwähnen wollen wir zudem, dass im Rheinland eine Mangellage für ambulante oder auch stationäre rehabilitative Angebote (RPK) besteht. Mit erschrecken stellen wir fest, dass sogar Angebote zurückgefahren werden oder gar schließen. Dies liegt nicht an mangelndem Bedarf, sondern an ungünstigen Rahmenbedingungen.
12. Aktualisierung des Landespsychiatrieplans
Die vielfachen Aufgaben und Tätigkeitsfelder zur Stärkung der seelischen Gesundheit in NRW sind kontinuierlich im Landespsychiatrieplan zu diskutieren, abzuwägen und zu priorisieren. Die LAG FW beteiligt sich gerne an seiner Aktualisierung.
Wie in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden (GPV) vor Ort ist auch auf Landesebene ein kontinuierlicher Austausch und eine Vernetzung der beteiligten Institutionen und Stakeholder notwendig, um bei der Bearbeitung dieser komplexen Aufgabe sinnvoll und ressourcenschonend in die Zukunft zu gehen.
Für die LAG FW
Andreas Langer, Fachausschuss Gemeindepsychiatrie
Arbeitsausschuss Hilfen für Menschen mit Behinderung
Arbeitsausschuss Drogen und Sucht
Arbeitsausschuss Pflege Gesundheit und Alter