Arbeit ist ein Menschenrecht und unmittelbarer Ausdruck der Würde des Menschen. Denn Arbeit schafft soziale Teilhabe. Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW bekennt sich zum Leitbild einer inklusiven Teilhabegesellschaft. Grundsätzlich sollen möglichst alle Menschen ihr Recht auf Arbeit an einem Arbeitsmarkt verwirklichen können; auch wenn sie zur Integration kurz- oder langfristig Unterstützung benötigen. Qualifizierung und Beschäftigung in lebensfernen Tätigkeiten laufen dem Leitbild der inklusiven Teilhabegesellschaft zuwider.