Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist verabredet, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verwirklichen. In mehreren Arbeitstreffen haben sich Bund und Länder auf der Basis einer Studie über Kosten-schätzungen und Bedarfsplanung des DJI auf gemeinsame Grundlagen für einen Rechtsanspruch verständigt.