Mit der Neufassung des § 20 SGB VIII ist die gesetzliche Grundlage für einen Baustein geschaffen, Familien in Not- und Konfliktlagen niedrigschwellig zu stärken. Mit der Vermittlung oder Durchführung der Hilfe nach § 20 SGB VIII durch Erziehungsberatungsstellen oder weiteren Beratungsstellen nach § 28 SGB VIII (im Folgenden Erziehungsberatungsstellen) und der damit verbundenen Koppelung mit § 36a Satz 2 SGB VIII wird Neuland betreten. Der Fachausschuss Beratung der LAG FW will mit den folgenden Ausführungen Impulse setzen und damit zu einer Umsetzungspraxis beitragen, die den Bedarfen und Belangen von Familien in akuten Krisensituationen sowie der Angebotsstruktur und dem Profil der Beratungsstellen und einer dafür förderlichen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger Rechnung tragen.