Die Freie Wohlfahrtspflege begrüßt, dass Bund und Land weitere zusätzliche Mittel für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen, um den Rechtsanspruch zum 1.8.2013 realisieren zu können. Die Freie Wohlfahrtspflege geht davon aus, dass alle für den Ausbau der Plätze zur Verfügung stehenden Mittel auch in diesem Bereich eingesetzt werden und nicht zum Ausgleich der desolaten Haushaltssituation vieler Kommunen genutzt werden.