Die weiterhin notwendigen Maßnahmen seitens des Landes und der Kommunen im Bezug auf den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, müssen aus Sicht der Wohlfahrtsverbände in NRW mit einer gleichzeitigen Qualitätssicherung einhergehen. Der U3-Ausbau in vorhandenen Gebäuden durch An- und Umbau wird jedoch durch die beabsichtigte Streichung der investiven Mittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen gebremst.