Nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW stellt die Tagespflege, insbesondere für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, ein familiennahes Angebot dar. Der Gesetzgeber unterstellt die grundsätzliche Gleichrangigkeit der Angebote in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege. In der Praxis können Angebote der Tagespflege jedoch häufig nur von Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen in Anspruch genommen werden. Diese Benachteiligung gilt es zu erforschen und aufzulösen. Darüber hinaus fordert die Freie Wohlfahrtspflege landeseinheitliche Qualitätsstandards und regt die Nutzung von Netzwerken zum Austausch von Tagespflegepersonen an.