Die Freie Wohlfahrtspflege NRW beurteilt den gegenwärtigen rechtlichen Rahmen für interkollegialen Austausch von Kinderärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung als angemesen. Wichtig ist nach Auffassung der Verbände jedoch eine intensive Fort- und Weiterbildung der Kinderärzte und die verbindliche, regelmäßige Kooperation mit der Jugendhilfe, um eine qualitative Verbesserung der kinderärztlichen Arbeit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu erreichen.