Das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes fordert die NRW-Landesregierung dazu auf, jeweils für fünf Jahre einen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen. Zum Arbeitsentwurf des Kinder- und Jugendförderplans für die Jahre 2011 - 2015 nimmt die LAG Freie Wohlfahrtspflege Stellung.