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Kinder- und Jugendförderplan 2011-2015

Stellungnahme der LAG Freie Wohlfahrtspflege zum Arbeitsentwurf des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend und Sport

Das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes fordert die NRW-Landesregierung dazu auf, jeweils für fünf Jahre einen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen. Zum Arbeitsentwurf des Kinder- und Jugendförderplans für die Jahre 2011 - 2015 nimmt die LAG Freie Wohlfahrtspflege Stellung.

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