Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hält Jugendarreste grundsätzlich für kaum geeignet, den weitreichenden Problemen von straffällig gewordenen Jugendlichen zu begegnen und teilt die Einschätzung der Landesregierung zum sogenannten Warnschussarrest. Die haftvermeidenden Bemühungen müssen intensiviert und in der Arrestzeit gute pädagogische Impulse für die Jugendlichen gesetzt werden.