Die Freie Wohlfahrtspflege NRW teilt ausdrücklich das übergreifende Ziel des Gesetzes GEPA NRW, ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit und quartiersnahe Wohnformen zu fördern. Die Wohlfahrtsverbände begrüßen ebenfalls die angekündigte Unterstützung stationärer Einrichtungen im Prozess der Modernisierung. Für den Ausbau der ambulanten Wohnformen sind jedoch Planungs- und Rechtssicherheit für die Leistungsanbieter ganz zentrale Rahmenbedingungen. Weshalb die Wohlfahrtsverbände, trotz des Konsens in der politischen Zielrichtung, insbesondere bei den Regelungen zur Refinanzierung deutlichen Veränderungsbedarf im Gesetzesentwurf sehen.