Ambulante Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII bieten sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die Hilfe in problematischen Lebenslagen oder Krisen benötigen. Sie bilden eine zentrale Säule des Jugendhilfesystems in Deutschland. Ihre Qualität entscheidet darüber, inwieweit belastete Familiensysteme eine passgenaue und nachhaltig wirkende Unterstützung erhalten und Fremdunterbringungen so gut wie möglich vermieden werden können. Ebenso entscheidet ihre Qualität mit darüber, ob die im reformierten Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Landeskinderschutzgesetz NRW formulierten Ansprüche auf einen präventiven Kinderschutz umgesetzt werden können. Wichtige Grundlagen für gute ambulante Angebote sind erfahrene Fach- und Leitungskräfte mit einer den Aufgaben entsprechenden Qualifikation, die sozialräumliche Anbindung der Anbieter sowie Supervision und Fortbildung.