Seit 2003 wird das Budgetierungsverfahren der Landesplätze der Altenpflegeausbildung über ein Abstimmungsverfahren mit dem zuständigen Ministerium, den Verbänden und den Bezirksregierungen organisiert. Die bisherige Förderung der Fachseminare über die sogenannten Landesplätze erfolgte seitens des Landes als freiwillige Leistung. Die Verteilung und Steuerung des Kontingentes soll in Zukunft auf Basis einer gesetzlichen Regelung von den jeweiligen Bezirksregierungen übernommen werden.