„Der soziale Arbeitsmarkt ist eine Chance für viele langzeitarbeitslose Menschen und hat sich bewährt“, sagte Giulia Maira, Sprecherin des Arbeitsausschusses Arbeit/Arbeitslosigkeit der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW. Das mache der Zwischenbericht zur Evaluation des Teilhabechancengesetz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit deutlich. Die Wohlfahrtsverbände begrüßen die positiven Zwischenergebnisse: Das Teilhabechancengesetz biete vielen Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive – sie erhalten Lohn und Anerkennung und können somit wieder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben.
Allerdings müsse die Befristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bis 2024 aufgehoben werden. Und um Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose weiter zu verbessern, fordert die Wohlfahrtspflege die Erweiterung der Zielgruppen, vorgeschaltete Maßnahmen zur Vermeidung von Abbrüchen, eine Stärkung des Coachings durch ein Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Menschen und ein gezieltes Vermittlungsmanagement in der Endphase einer Förderung.
Die Wohlfahrtsverbände bieten selbst zahlreichen Menschen gute Arbeitsplätze in sozialen Dienstleistungen, darunter auch vielen ehemals langzeitarbeitslosen Menschen. Beispiele sind die Pflege, Hauswirtschaft oder hausmeisterliche Tätigkeiten. „Unsere Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger eröffnen auch denjenigen Langzeitarbeitslosen ein Beschäftigungsangebot, die aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse bei anderen Arbeitsgebern wohl keinen Job finden“, sagte Maira. „Wir müssen uns als Gesellschaft auch um die kümmern, die sonst in Nichts fallen“, appellierte sie an die Bundestagskandidatinnen und -kandidaten.
Hintergrund: Das 2019 beschlossene Teilhabechancengesetz hat einen arbeitsmarktpolitischen Paradigmenwechsel weg vom Vorrang kurzer Qualifizierung, schneller Vermittlung und hohem Sanktionsdruck hin zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ vollzogen. Das Gesetz ist bis 2024 befristet.