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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

SozialstiftungNRW feiert im Landtag Geburtstag

50 Jahre soziale Meilensteine

Düsseldorf, 05.12.2024. Ob inklusive Pflege, schöne Wohnungen für Menschen mit Behinderung für mehr Selbstbestimmung oder spannende Projekte im Quartier: Seit 50 Jahren können die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen zusammen mit der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW viel Gutes bewirken. Das 50-jährige Bestehen der Stiftung wurde nun im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit einem Parlamentarischen Abend gefeiert.

Die SozialstiftungNRW versteht sich als Motor für den sozialen Fortschritt. Eine bedeutende Summe aus den Gewinnen der Spielbanken in NRW wurde von Beginn an dauerhaft zur Förderung der sozialen Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt. Später kamen Erträge aus den Einnahmen von West Lotto hinzu – bis heute sind das mehr als eine Mrd. Euro für ca. 8.700 Projekte.

Im Landtag von NRW blickte am Donnerstag (05.12.2024) Marco Schmitz MdL, Vorsitzender des Stiftungsrates, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wohlfahrts- und Sozialarbeit, Politik und Mittelgebern auf die vergangenen 50 Jahre zurück. Zu Wort kamen dabei auch Menschen, die unmittelbar von den Mitteln der Stiftung profitieren und gefördert werden.

Hintergrundinformationen

Die SozialstiftungNRW ist eine Parlamentsstiftung. In ihrem obersten Entscheidungsgremium wird die Mehrheit der Mitglieder vom nordrhein-westfälischen Landtag per Wahl bestimmt. Damit ist gewährleistet, dass die Stiftungsarbeit von einer breiten politischen Basis getragen wird und die demokratischen Mehrheitsverhältnisse repräsentiert sind. Die SozialstiftungNRW hat auch eine besondere Finanzierungsgrundlage. Sie erhält ihre Mittel aus den Gewinnen der nordrhein-westfälischen Spielbanken – in den vergangenen Jahren standen ihr so jährlich etwa 25 Mio. Euro zur Verfügung. Nach der Privatisierung der Spielbanken ist nun auch die Merkur Spielbanken NRW GmbH mit ihren Standorten in Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund, Monheim und Duisburg verpflichtet, diese Zahlung fortzuführen. Die Rechtsgrundlage ist das Spielbankgesetz NRW.

Jedes Jahr fördert die SozialstiftungNRW etwa 150 Projekte. Weitere Informationen unter https://sozialstiftung.nrw/