Das Ziel, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende gleichermaßen zu schützen, eint uns alle. Dieses Ziel verfolgen wir gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen und gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.
Alle Akteure unternehmen enorme Kraftanstrengungen, die Krise in den Griff zu bekommen. Diejenigen, die diesen Kampf in vorderster Linie führen, sind die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern, Altenheimen, den Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Pflege.
Um sie und die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen und zuhause ausreichend zu schützen, bedarf es dringender Weichenstellungen im Hinblick auf die Verteilung von Schutzmaterialien und den Einsatz von Corona-Tests.
- Ausreichend Schutzmaterial und Transparenz bei der Verteilung
Aktuell besteht ein eklatanter Mangel an Schutzkleidung in der Pflege, auf den die Einrichtungsträger und Trägerverbände bereits hingewiesen haben. Damit wird das Risiko, dass sich die Patienten und Bewohner unserer Einrichtungen und damit die Hochrisikogruppe, infizieren, erheblich erhöht. Zudem sind die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Wir erwarten, dass Schutzmaterialien – solange der Mangel anhält – in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung der besonders erheblichen Bedarfe in der ambulanten und stationären Pflege, der Eingliederungshilfe sowie der Krankenhäuser verteilt werden. - Tests / Abstriche aller Mitarbeitenden
Die Landeregierung will die Kapazitäten bei der Testung „Corona-Virus“ verdoppeln. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Die Trägerverbände in NRW erwarten jedoch, dass zusätzliche Kapazitäten vorrangig für medizinisches und pflegerisches sowie betreuerisches Personal eingesetzt werden! Dies dient dem dringend gebotenen Schutz der Mitarbeitenden und Patienten und Bewohner in unseren Einrichtungen und dem Aufrechterhalten des medizinischen, pflegerischen und betreuerischen Versorgungssystems! Es muss im Verdachtsfall Klarheit geschaffen werden können, ob sich eine Pflegekraft infiziert hat. Denn die Anordnung von Quarantänemaßnahmen ohne die Bestätigung einer Infektion verschärft die Problemlage in den Einrichtungen nur. - Tests / Abstriche aller Neueinzüge
Jeden Neueinzug kennzeichnet, dass nicht-kontrollierbare Sozialkontakte im Vorfeld des Einzugs bestanden haben und damit nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Infektion in die Einrichtung „getragen“ wird. Eine Quarantäne nach Einzug von 14 Tagen zur Absicherung dieses Risikos ist faktisch nicht durchsetzbar, wenn der Bewohner dies nicht möchte, und vor allem auch personell in den Einrichtungen in der derzeitigen Lage nicht zu gewährleisten. Die Zahlen dazu, wieviel Personal in unseren Einrichtungen sich selbst bereits aktuell in Quarantäne befindet und für die Versorgung nicht mehr zur Verfügung steht, liegen vor und sind hoch bedenklich! Daher ist umgehend sicherzustellen, dass vor Einzug eine gesicherte Negativtestung „Corina-Virus“ bei allen Bewohnern vorliegen muss!