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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. Mai 2021 zum Sozialbericht NRW 2020 - 5. Armuts- und Reichtumsbericht (Vorlagen 17/4607 und 17/4608)

Der Sozialbericht des Landes NRW gehört seit 1992 zur etablierten Armutsberichterstattung der Landesregierung und ist von allen Parteien anerkannt. 2004 wurde der Bericht um einen Blick auf Reichtum erweitert und seit 2007 nimmt die Freie Wohlfahrtspflege die Gelegenheit wahr, Armut aus der Perspektive der von ihr betroffenen Menschen darzustellen. Die Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege ist nicht in allen Bundesländern selbstverständlich und gewünscht. Von daher ist die Offenheit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und dessen Kooperationsbereitschaft positiv hervorzuheben und zu benennen.