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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Stellungnahme zum Entwurf „Zweite Verordnung zur befristeten Veränderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 52 Schulgesetz“

Die beabsichtigte Verordnung regelt die Umstellung von Präsenzunterricht auf Distanzunterricht, wenn dies im Falle einer verschärften Infektionslage erforderlich wird. Die Freie Wohlfahrtspflege begrüßt die Bestrebungen des Schulministeriums, für den Fall des Distanzunterrichtes Handlungs- und Rechtssicherheit sowohl für die Schulen, als auch die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Vom Grundsatz her teilt sie die dort gemachten Festschreibungen, geht aber noch auf einige Teilaspekte detailliert ein.