Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) bedankt sich für die Möglichkeit, Stellung zu o.g. Verordnungsentwurf zu nehmen. Im Grundsatz begrüßt die LAG FW NRW, dass mit der Distanzunterrichtsverordnung die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Schulen die Möglichkeit eröffnet, Distanzunterricht einzurichten, wenn ein Präsenzbetrieb vorübergehend nicht umgesetzt werden kann.